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Wohnungsbaugenossenschaft

Als Mitglied der DWG eG von der Wohnungsbauprämie profitieren – Beantragung bis zu drei Jahre rückwirkend möglich

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist in Deutschland eine echte Institution: Seit nunmehr 70 Jahren wird der staatliche Zuschuss hierzulande dazu eingesetzt, den Wohnungsbau zu fördern. Zu diesem Zweck unterstützt der Staat zum Beispiel Sparer, die über einen Bausparvertrag Eigenkapital für den Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheims bilden wollen. Doch der Gesetzgeber hat bei dem Fördermittel deutlich weiter als nur bis zu künftigen Wohneigentümern gedacht: Da Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG dringend benötigten Wohnraum schaffen, zählen auch deren Mitglieder zu dem potenziellen Kreis der Anspruchsberechtigten für die attraktive Finanzspritze. Die Genossenschaft aus Großwallstadt informiert zu den Erfahrungen mit dem beliebten Förderinstrument und den Möglichkeiten der Beantragung.

Seit 2021 kommen mehr Mitglieder in den Genuss der Förderung

Die Wohnungsbauprämie gibt es in Deutschland bereits seit dem Jahr 1952. Im vergangenen Jahr wurde das Subventionsinstrument einer umfassenden Erneuerung unterzogen, zu Beginn des Jahres 2021 traten mehrere, zum Teil lange geforderte Änderungen in Kraft. Insbesondere die Anpassung an die Entwicklung der Preis- und Einkommensverhältnisse in Deutschland machte einen entscheidenden Unterschied: Die Einkommensgrenzen wurden um 37 Prozent von vormals 25.600 Euro für Alleinstehende und 51.200 Euro für Verheiratete auf jetzt 35.000 beziehungsweise 70.000 Euro angehoben. Die bisherigen Erfahrungen der DWG eG deuten darauf hin, dass durch diese Änderung nunmehr etwa 80 Prozent der Mitglieder Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben. Nach den alten Regelungen waren es weniger als die Hälfte.

Mehr Zuschuss auf dem Mitgliederkonto

Die Änderungen am Wohnungsbauprämiengesetz zum 1. Januar 2021 bedeuteten zudem nicht nur mehr Förderberechtigte, sondern auch mehr Fördergelder. Zunächst einmal wurden die förderfähigen Einzahlungen pro Jahr erhöht, von früher 512 auf jetzt 700 Euro für Singles und von 1.024 auf 1 400 Euro bei Paaren. Darüber hinaus gibt es seitdem für diese eingezahlte Summe prozentual mehr Förderung: Der Prämiensatz ist von früher 8,8 auf jetzt 10 Prozent gestiegen.

Diese beiden Anhebungen zusammen ergeben einen deutlich höheren Gesamtzuschuss: Maximal erhalten Alleinstehende nunmehr bis zu 70 Euro im Jahr (früher rund 45 Euro), Paare können sich auf eine maximale Wohnungsbaumprämie von 140 Euro freuen (früher rund 90 Euro).

DWG eG unterstützt Mitglieder bei der Antragstellung

Insgesamt profitieren heute also deutlich mehr Menschen von einer gleichzeitig höheren Wohnungsbauprämie. Und die Empfänger dieses verbesserten Fördermittels finden sich auch in den Reihen der DWG eG-Mitglieder, denn wer über regelmäßige Einzahlungen Anteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft erwirbt, ist bei Erfüllung der Förderbedingungen prämienberechtigt.

Dabei ist es auch kein Problem, sich im Nachhinein für die Beantragung des staatlichen Zuschusses zu entscheiden: Der Antrag auf Wohnungsbauprämie kann bis zu drei Jahre rückwirkend erfolgen. Dabei unterstützt die Genossenschaft aus Großwallstadt ihre Mitglieder tatkräftig: Den Vordruck bekommen Interessenten bei der Mitgliederbetreuung, eine kurze Anfrage telefonisch, per Mail oder per Post reicht. Das Mitglied muss das ausgefüllte Formular lediglich unterschrieben an die DWG eG zurücksenden, diese kümmert sich um alles weitere und leitet den Antrag an das Finanzamt weiter.

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