Als Wohnungsbaugenossenschaft nimmt die DWG eG stets gern die Gelegenheit wahr, ihr Expertenwissen mit der Leserschaft dieses Blogs zu teilen. In lockerer Folge finden sich daher immer wieder Beiträge rund um den Immobilienmarkt, beispielsweise in Form von Tipps zum Bauträgergeschäft (Teil 1 & 2), der Seriosität von Immobilienmaklern und der Wahrscheinlichkeit einer Verteuerung bei den Nebenkosten. Als Branchenakteur hat die Genossenschaft aus Großwallstadt zudem einen Insiderblick auf die Abläufe rund um Bauvorhaben jeder Art. In dieser Woche soll es in diesem Zusammenhang um das Thema Bebauungsplan gehen.
Als Wohnungsbaugenossenschaft ist die DWG eG ja kein „gewöhnliches“ Unternehmen auf dem deutschen Wohnungsmarkt, sondern ein Akteur mit einem ganz eigenen speziellen Ziel, das über das herkömmliche Unternehmensprinzip der Gewinnmaximierung hinaus geht. Denn als Genossenschaft ist das Unternehmen aus Großwallstadt explizit zur Förderung seiner Mitglieder verpflichtet. Dieser Förderauftrag, der je nach Art der Genossenschaft die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen der Mitglieder angehen kann, betrifft im Fall einer Wohnungsbaugenossenschaft die Versorgung der Genossen mit sicherem und bezahlbarem Wohnraum.
In der Römerstraße in Obernburg hat die DWG eG ja große Pläne: Die Wohnungsbaugenossenschaft will in der Römerstadt in Unterfranken einen modernen Neubau nach KfW-Energieeffizienzstandard 40 errichten. Das neue Apartmenthaus entsteht mitten in der von malerischem Fachwerkambiente geprägten Altstadt von Obernburg. Das Besondere an dem Vorhaben: Das Grundstück in der Römerstraße verfügt über eine Altbebauung, die für das Neubauvorhaben erst Platz machen muss. Doch das baufällige Bestandsobjekt, das ehemalige Gasthaus „Zum Löwen“, ist eng mit dem Nachbargebäude verbunden, was den Abriss in mehrfacher Hinsicht zu einer besonderen Herausforderung macht, über die wir bereits in zwei Beiträgen im September und November berichtet haben.
Nach dem Beginn der Rückbauarbeiten im November sind diese nunmehr ein gutes Stück vorangekommen, sodass die DWG eG in dieser Woche ein Update zu Stand und Verlauf der Arbeiten geben kann.
Die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat sich in den Aufgabenbereichen Planen, Bauen und Wohnen hohe Ziele gesteckt – und so macht die Bau- und Wohnungspolitik ein Schlüsselthema des Koalitionsvertrages aus. Mit der Umsetzung dieser Direktiven beauftragt ist die frisch gebackene Bundesbauministerin Klara Geywitz. Den Anfang ihrer anspruchsvollen Aufgabenstellungen macht der Neuaufbau des Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das es zuletzt 1998 als eigenständiges Ressort auf Bundesebene gab. Gemeinsam mit ihrem neu zusammengestellten Team kann sich die Ministerin dann an ein Arbeitspensum begeben, das von ambitionierten Zielvorgaben im Neuwohnungsbau bis hin zur Temposteigerung bei Genehmigungsprozessen reicht. Die DWG eG bietet eine Einschätzung einiger zentraler Immobilienthemen im Koalitionsvertrag.
Verschiedenste Aspekte der Immobilienwirtschaft hat die DWG eG in ihrer Blogserie mit Immotipps bereits beleuchtet. In dieser Woche soll es zum Abschluss der Ratgeberreihe um ein häufig kontroverses Thema gehen, das nicht selten zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führt: die Nebenkosten. Diese machen bereits heute einen nicht zu vernachlässigenden Anteil an den Wohnkosten aus. Und einige gesetzliche Änderungen könnten dazu führen, dass bei den Nebenkosten 2022 manches noch teurer wird. Die Genossenschaft aus Großwallstadt wirft einen Blick auf einige dieser zusätzlichen Kostenfaktoren, die sich auch auf der jährlichen Nebenkostenabrechnung für die Mieter niederschlagen dürften.
Als Experte in Sachen Immobilien und Wohnungsmarkt teilt die DWG eG ihr Fachwissen stets gern – und das nicht nur mit ihren Mitgliedern, sondern auch mit anderen Interessierten wie etwa den Lesern dieses Blogs. Bei den Immobilientipps der Genossenschaft geht es in dieser Woche um einen wichtigen Beteiligten vieler Immobilientransaktionen: den Makler. Dieser erbringt eine für beide Seiten – die Suchenden ebenso wie die Immobilienbesitzer – wichtige und hilfreiche Dienstleistung. Während die meisten Makler mit einem hohen Grad an Professionalität und Seriosität agieren, gibt es jedoch auch einige wenige schwarze Schafe, die mit unseriösen Tricks arbeiten. Die DWG eG zeigt die Grundlagen des Maklergeschäftes auf und nennt einige Tipps, wie man zweifelhafte Praktiken erkennt.
In dieser Woche setzt die DWG eG ihre Blogreihe mit Tipps und Erläuterungen zu grundlegenden Fragen rund um das Thema Immobilien fort. Im zweiten Beitrag in Sachen Bauträger geht es unter anderem um den Zahlungsplan und die Mängelhaftung im Bauträgergeschäft.
Käufer von Effizienzhäusern der Stufe 55 müssen noch im Januar Förderung beantragen
Als Wohnungsbaugenossenschaft ist die DWG eG in Sachen Immobilien und Wohnungsmarkt vom Fach. Dieses Expertenwissen will die Genossenschaft aus Großwallstadt auch mit ihren Blogleserinnen und -lesern teilen. Aus diesem Grund ist für die kommenden Wochen eine mehrteilige Blogreihe zu grundsätzlichen Aspekten der Immobilienbranche geplant. Den Anfang macht ein zweiteiliger Beitrag zum Thema Bauträger.
Die DWG eG nutzt die aktuelle Zeit nach dem Jahreswechsel zur Reflektion – zur Rückschau auf bereits Erreichtes und zu einer Voransicht einiger für die Zukunft angestrebten Ziele. Während der erste Teil des Jahresrückblicks einen Überblick über die regen Aktivitäten im Immobilienbestand der Genossenschaft aus Großwallstadt bot, wenden wir uns in dieser Woche der betrieblichen Seite des Geschäftsjahres 2021 zu.
Kaum eine Jahreswende kommt ohne einen Rückblick aus, bietet sich diese besondere Zeit doch geradezu dafür an, über die zurückliegenden Monate zu reflektieren und gleichzeitig einen Blick in die Zukunft und das noch unbeschriebene Blatt des neuen Jahres zu werfen. Auch die DWG eG hat diese bewährte Tradition bereits zum vergangenen Jahreswechsel aufgegriffen und wird sie auch in diesem Jahr dazu nutzen, um auf das Erlebte und Erreichte des vergangenen Jahres zurückzublicken und den Lesern eine kleine Vorschau auf die Pläne für die kommenden Monate zu eröffnen. Dabei bietet die Genossenschaft aus Großwallstadt in ihrem zweiteilige Jahresrückblick sowohl Einblick in die Entwicklung des Immobilienbestandes als auch in die betrieblichen Aspekte des jüngst abgelaufenen Geschäftsjahres. Den Anfang macht in dieser Woche die Betrachtung der Neubauten, Zukäufe und Modernisierungsmaßnahmen rund um die Objekte der Wohnungsbaugenossenschaft.