Im Rahmen einer mehrteiligen Blogserie gewährt die DWG eG sehr persönliche Einblicke in die Prozesse, die mit einem Neubauprojekt verbunden sind. Auch wenn jedes Neubauvorhaben eine ganz individuelle Herangehensweise erfordert und die unterschiedlichen Planungs- und Umsetzungsphasen durchaus ineinandergreifen, so hat sich doch ein mehrstufiger Ablaufplan bewährt. Dieser setzt sich nach den ersten grundsätzlichen Überlegungen und dem Grundstückskauf direkt mit der internen Planung fort.
Schlagwort: Wohnungsbaugenossenschaft
Neubauvorhaben zählen wohl zu den spannendsten Projekten einer Wohnungsbaugenossenschaft, haben die Planer hier doch die größten Freiheiten, um attraktiven Wohnraum für die Genossenschaftsmitglieder zu schaffen. Über Neubauprojekte der DWG eG beispielsweise in Obernburg und Marktheidenfeld wurde auf diesem Blog ja bereits mehrfach ausführlich berichtet. Zum Jahresbeginn möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt Interessierten mit einer mehrteiligen Blogserie einen Einblick in den Ablauf derartiger Projekte geben. Auch wenn jedes Neubauvorhaben einzigartig ist und seine ganz eigenen Herausforderungen bereithält, so gibt es dennoch einen von Logik und Erfahrung vorgegebenen „Fahrplan“, dem die DWG eG in jedem Fall folgt.
Im ersten Beitrag geht es um den ersten Schritt eines jeden Neubauprojektes, den Grundstückskauf.
Die DWG eG hat den Jahreswechsel zum Anlass genommen, einen Blick zurück auf ein bewegtes Jahr 2020 und das Erreichte der vergangenen zwölf Monate zu werfen. Nach dem Überblick über die wichtigsten Objekte des Jahres im ersten Teil des Jahresrückblickes betrachten wir in dieser Woche einige betriebsbezogene Zahlen sowie Allgemeines zur Geschäftstätigkeit der Genossenschaft aus Großwallstadt im Jahr 2020.
Das Weihnachtsfest und der Jahreswechsel sind eine Zeit der Besinnlichkeit und häufig auch der Rückbesinnung. Das Jahressende bietet sich wie kaum ein anderer Zeitpunkt dazu an, zurückzuschauen und sich das Erreichte der vergangenen zwölf Monate vor Augen zu führen. Auch wenn regelmäßige Leser und Leserinnen über die Tätigkeiten der DWG eG gut im Bilde sind, so möchten wir doch die Gelegenheit für einen kleinen Rückblick auf 2020 nutzen. In dieser Woche werfen wir einen Blick auf die Objekte, die im vergangenen Jahr eine wesentliche Rolle gespielt haben, in einem zweiten Teil betrachten wir allgemeine Zahlen und Fakten zur Geschäftstätigkeit der Genossenschaft aus Großwallstadt.
Wie die DWG eG an dieser Stelle bereits mehrfach dargelegt hat, hat es sich als unerlässlich erwiesen, den Genossenschaftsgedanken vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Denn die große Wertschätzung, die Genossenschaften in Deutschland erfahren, verleitet auch unseriöse Anbieter dazu, dieses hohe Ansehen für ihre Zwecke zu nutzen. Um das Genossenschaftswesen vor derartigen dubiosen Unternehmen zu bewahren gilt es, die Gesetzgebung immer wieder anzupassen. Der Kampf gegen sogenannte Kapitalanlagegenossenschaften findet aktuell Niederschlag in einer Gesetzesinitiative des Landes Baden-Württemberg.
Die Geschehnisse im Jahr 2020 machen einmal mehr deutlich, wie wichtig die eigenen vier Wände als Rückzugsort sind. Ob Wohnung oder Haus, ob als Eigentum oder zur Miete: Ein sicheres und wohnliches Zuhause hat im Umfeld von Corona an Bedeutung gewonnen, die mit Home-Office und Home-Schooling verbrachte Zeit hat bereits heute die Immobilienpräferenzen der Deutschen zugunsten von mehr Lebensqualität beeinflusst. Doch lebenswerter und gleichzeitig auch für Durchschnittsverdiener bezahlbarer Wohnraum ist auf dem deutschen Wohnungsmarkt ein zunehmend seltenes Gut. Aus diesem Grund steht das Thema Sicherheit bei der Wohnraumversorgung seit der Gründung der DWG eG im Jahr 2000 auf der Agenda der Genossenschaft. Im heutigen Blogtext werfen wir einen Blick auf das 19. Jahr des Bestehens der Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt.
Genossenschaften werden gegründet, weil die gesteckten Ziele gemeinsam leichter zu erreichen sind. Um den genossenschaftlichen Grundgedanken zu wahren, werden diese Ziele – wie etwa bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und diesen den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen – als Förderzweck in der Satzung festgeschrieben. Doch wann dieser Förderzweck in vollem Umfang erfüllt ist, ist in manchen Bereichen nicht hinreichend eindeutig definiert. Das ist für Interessenten nicht ideal und lässt auch beim Thema staatliche Förderung Schlupflöcher, die von einigen Wohnungsbaugenossenschaften, die ihren Förderauftrag nicht im intendierten Sinne erfüllen, für ihre Zwecke genutzt werden. Wie die DWG eG hervorhebt, wurde jetzt im Hinblick auf die Förderberechtigung in Sachen Wohnungsbauprämie mehr Klarheit geschaffen: Im Sinne einer eindeutigeren Definition des Begriffes Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) wurde die Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes angepasst.
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist ein seit 1952 eingesetztes staatliches Subventionsinstrument zur Wohnungsbauförderung. Der Gesetzgeber will damit die Schaffung von Wohnraum durch den Bau neuer Wohnungen fördern, unterstützt aber auch den Erwerb oder die Modernisierung von bestehendem privaten Wohnraum. Zu diesem Zweck kommen nicht nur Bausparer in den Genuss der Prämie: Auch die jährlichen Einzahlungen bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG werden gefördert. Zum Jahreswechsel haben Genossenschaftsmitglieder in diesem Jahr doppelten Grund zur Freude: Neben dem neuen Jahr können sie auch eine Änderung des Wohnungsbauprämiengesetzes begrüßen, die ab dem 1. Januar 2021 mehr Prämie und mehr Förderberechtigte bedeutet.
Eine Genossenschaft definiert sich maßgeblich über ihre Mitglieder. Denn schließlich ist eine Genossenschaft ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die gemeinsame Interessen vertreten und sich so gemeinschaftlich im Hinblick auf diese Interessen fördern. Das gemeinsame Interesse der Deutschen Wohnungsbaugenossenschaft (DWG eG) ist in diesem Sinne das Schaffen bedarfsgerechten Wohnraumes. Und wie bei jeder Genossenschaft gilt auch für die DWG eG aus Großwallstadt: Sie steht und fällt mit ihren Mitgliedern. Deshalb wird auch ein hoher Wert auf deren Sicherheit gelegt. Um diese zu gewährleisten, prüft ein gesetzlich vorgeschriebener Prüfungsverband jährlich die Geschäftstätigkeit der DWG eG. Wie auch in den vergangenen Jahren meldete der Verband auch für das Geschäftsjahr 2019 keine einzige Beanstandung.
Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG blicken auf eine lange Geschichte zurück: Seit über einem Jahrhundert versorgen diese wohnwirtschaftlich orientierten Genossenschaften ihre Mitglieder mit dem damals wie heute dringend benötigten Wohnraum zu bezahlbaren Preisen. Hervorgebracht durch eine desolate Situation am Wohnungsmarkt, haben Wohnungsbaugenossenschaften ihren Ursprung im 19. Jahrhundert. Angezogen durch die besseren Aussichten am Arbeitsmarkt machten sich damals immer mehr Menschen vom Land in die Städte auf. Neben der Landflucht trug auch der wachsende Kinderreichtum zu einer zunehmenden Verschlechterung der Wohnungssituation in den Städten bei. In der Folge waren die wenigen zur Verfügung stehenden Wohnungen zumeist hoffnungslos überbelegt, boten unzureichende hygienische Bedingungen und wurden zu völlig überzogenen Mietpreisen angeboten. Vor diesem Hintergrund entstanden die allerersten Wohnungsbaugenossenschaften aus dem Zusammenschluss von Privatpersonen, die Geld und Arbeitskraft bündelten, um ein Mehrfamilienhaus zu bauen.
Auch wenn die DWG eG mit ihrem Gründungsdatum am 19. Oktober 2000 deutlich jünger ist als diese ersten Wohnungsbaugenossenschaften, blickt sie doch auf eine reiche und ereignisreiche Unternehmensgeschichte zurück. Bei der Rückschau auf die Unternehmenshistorie sind wir nunmehr im Jahr 2018 angekommen.