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Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien wird Pflicht: Die DWG eG kommentiert das neue Gebäudeenergiegesetz

Am 8. September war es so weit: Nach monatelangen Diskussionen wurde das neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Bundestag beschlossen. Zwar muss sich Ende September noch der Bundesrat mit dem sogenannten Heizungsgesetz befassen, doch nach aktuellem Stand wird die Novelle des GEG am 01.01.2024 in Kraft treten. Der Grundtenor des Gesetzes ist: Ab 2024 muss jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen. Ab 2045 sollen dann gar keine Heizungen mehr mit Öl oder Gas betrieben werden. Die DWG eG wirft einen Blick auf die wichtigsten Eckpunkte des durchaus umstrittenen Heizungsgesetzes.

Zeitplan des Heizungsgesetzes

Ziel der Gesetzesnovelle ist es, das Heizen in Deutschland durch einen schrittweisen Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen Öl und Gas und die zunehmende Einbindung von erneuerbaren Energien klimafreundlicher zu machen. Wie die Genossenschaft aus Großwallstadt hervorhebt, gibt es im Zusammenhang mit dem zeitlichen Ablauf der Änderungen einiges zu beachten.

  1. Die neue Regelung gilt zunächst einmal nur für neue Heizungen in neu errichteten Gebäuden in Neubaugebieten. Das heißt, bestehende Heizungen können noch über 30 Jahre repariert werden und vorerst dürfen in bestehende Gebäude auch noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Bei Neubauten außerhalb von Neubaugebieten greift die neue Regelung ebenfalls vorerst noch nicht.
  2. Für die meisten Menschen gilt die 65-Prozent-Regel dann ab 2026 (in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern) beziehungsweise ab 2028 (in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern).

Um die Vorgaben zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu erfüllen, lässt das Gesetz zahlreiche Varianten zu. Hier weist die DWG eG auf Möglichkeiten wie den Anschluss an ein Fernwärmenetz, Solaranlagen auf dem Dach, Stromdirektheizungen, Geothermie und Wärmepumpen hin. Auch Hybridsysteme aus Wärmepumpe und Gas- oder Ölbrenner oder Gasheizungen, die später auch Wasserstoff oder Biomethan nutzen können, sind möglich.

Auf Eigentümer und Bauherren kommen beim Thema Heizung umfassende Änderungen zu. (Bild von Thomas Breher auf Pixabay)

Einschätzung der DWG eG

Im Neubaubereich sieht die DWG eG bei der Umsetzung des Gesetzes zunächst einmal keine allzu großen Probleme. Bereits heute verbaut die Wohnungsbaugenossenschaft in ihren Neubauten beispielsweise in der Römerstraße in Obernburg Heizungen, die bei Bedarf mithilfe eines Durchlauferhitzers oder Boilers über Strom unterstützt werden.

Im Bestandsgebäudebereich ist man in Großwallstadt darauf gespannt, inwieweit es bezahlbare Lösungen geben wird, um die Eigentümer etwa in Form von Sanierungszuschüssen oder mithilfe von gezielten Umrüstmöglichkeiten dabei zu unterstützen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

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