In der vergangenen Woche hat die DWG eG ja damit begonnen, die Erfahrungen des zurückliegenden Jahres zu rekapitulieren. Dabei hat die Genossenschaft aus Großwallstadt die mittlerweile bewährte Tradition des zweiteiligen Rückblicks beibehalten. Nachdem im ersten Teil des Jahresrückblicks die Bewegungen im Immobilienbestand im Fokus standen, dreht sich in dieser Woche alles um die allgemeine Entwicklung der Wohnungsbaugenossenschaft sowie die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen des letzten Geschäftsjahres. Und ohne allzu viel vorab verraten zu wollen lässt sich bereits eines sagen: 2023 war trotz seiner zahlreichen Herausforderung ein äußerst erfolgreiches Jahr für die DWG eG.
Schlagwort: Wohnungsbaugenossenschaft
Der Jahreswechsel ist für die meisten Menschen mit einer besonderen Empfindung verbunden: Während das neue Jahr wie ein noch unbeschriebenes Blatt vor uns liegt, fühlen wir uns veranlasst, auch dem zurückliegenden unsere Aufmerksamkeit zu schenken und die Erfahrungen des vergangenen Jahres noch einmal Revue passieren zu lassen. Die DWG eG kommt dieser Tradition auch in diesem Jahr mit einem ausführlichen Jahresrückblick nach. Wie bereits in den Vorjahren besteht dieser Rückblick aus zwei Teilen: Im heutigen ersten Beitrag geht es um den Immobilienbestand und die Objekte, die 2023 von besonderer Bedeutung für die Genossenschaft aus Großwallstadt waren. In der kommenden Woche beleuchten wir die betriebliche Seite des jüngst abgeschlossenen Geschäftsjahres.
Das im Jahr 1997 erbaute Victoria-Haus in Aschaffenburg zählt zu den langjährigen Bestandsgebäuden der DWG eG. Das 2017 von der Genossenschaft aus Großwallstadt erworbene Gebäude befindet sich in der Weißenburger Straße und damit mitten im Zentrum der 70.000-Einwohner-Stadt in Unterfranken. Und in dem Objekt, mit dem die Wohnungsbaugenossenschaft ausschließlich gute Erfahrungen gesammelt hat, tut sich etwas, was die Zukunft noch vielversprechender aussehen lässt.
Der Umwelt- und Klimaschutz liegt der DWG eG seit jeher am Herzen und ist daher auch in der geschäftlichen Tätigkeit ein großes Thema. In den meisten Fällen wird dieses Streben nach Nachhaltigkeit in ihren Bau- und Umbauvorhaben umgesetzt. So errichtet die Genossenschaft beispielsweise ihren aktuellen Neubau in Obernburg nach dem strengen KfW-Effizienzstandard 40. Um erneuerbare Energien in das ausgeklügelte Energiekonzept einzubinden, beinhaltet der dortige Bauplan neben der Nutzung einer Wärmepumpe auch den Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach.
Vor einigen Wochen hat die Wohnungsbaugenossenschaft auch an ihrem Firmensitz in Großwallstadt einen weiteren großen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit gemacht.
Am 8. September war es so weit: Nach monatelangen Diskussionen wurde das neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Bundestag beschlossen. Zwar muss sich Ende September noch der Bundesrat mit dem sogenannten Heizungsgesetz befassen, doch nach aktuellem Stand wird die Novelle des GEG am 01.01.2024 in Kraft treten. Der Grundtenor des Gesetzes ist: Ab 2024 muss jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen. Ab 2045 sollen dann gar keine Heizungen mehr mit Öl oder Gas betrieben werden. Die DWG eG wirft einen Blick auf die wichtigsten Eckpunkte des durchaus umstrittenen Heizungsgesetzes.
Wie Mitte Juni auf diesem Blog angekündigt, fand am 29.06. die diesjährige Generalversammlung der DWG eG statt. Nach den guten Erfahrungen der vergangenen drei Jahre wurde die Versammlung der Genossenschaft erneut als hybride Veranstaltung durchgeführt. Die Mitglieder konnten also wahlweise in Präsenz am Versammlungsort in Großwallstadt teilnehmen oder sich virtuell zuschalten lassen. Ein kurzer Bericht zum diesjährigen Event.
Die verpflichtende regelmäßige Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfungsverband stellt einen wichtigen Baustein der Seriosität und Stabilität des genossenschaftlichen Geschäftsmodells dar. Erst im Mai wurde an dieser Stelle über den Beginn der diesjährigen Pflichtprüfung bei der DWG eG berichtet. Dieser Prüfungsprozess ist mittlerweile abgeschlossen und der Prüfbericht liegt vor. Wie aufgrund der positiven Erfahrungen aus den Vorjahren bereits damals vermutet, fanden die Prüfer bei der Genossenschaft aus Großwallstadt auch diesmal keinerlei Grund für Beanstandung und stellten für das Geschäftsjahr 2022 einen einwandfreien Prüfungsbericht aus.
Mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) greifen auch in Deutschland bald neue Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Im Zuge dieser Neuerungen werden in Zukunft vor allem deutlich mehr Unternehmen als bisher dazu verpflichtet sein, Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Schätzungen zufolge dürfte sich durch die neuen Regelungen allein in Deutschland die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen verdreißigfachen. Darüber hinaus wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch inhaltlich deutlich ausgeweitet.
Obwohl die DWG eG von dieser Berichtspflicht nicht direkt betroffen ist, möchte sie in dieser Woche einige Eckpunkte der CSRD und deren Relevanz für ihre Tätigkeit als Wohnungsbaugenossenschaft vorstellen.
Für eine Genossenschaft ist die Generalversammlung die zentrale Veranstaltung des Jahres, stellt sie doch das Fundament ihrer demokratischen Struktur dar. Da bestimmte Entscheidungen und Beschlüsse ausschließlich durch diese oberste Willensbildungsinstanz der Genossenschaft getroffen werden können, muss diese Versammlung der Mitglieder mindestens einmal im Jahr einberufen werden. Bei der DWG eG steht dieser Höhepunkt des Genossenschaftsjahres jetzt wieder unmittelbar bevor: Die diesjährige Versammlung findet am 29. Juni in Großwallstadt statt, die Teilnahme ist wie bereits in den vergangenen Jahren wahlweise persönlich oder virtuell möglich.
Genossenschaften erfreuen sich in Deutschland aus gutem Grund einer äußerst hohen Wertschätzung. Dieser Vertrauensvorschuss ist wohlverdient, denn dass eine eingetragene Genossenschaft verantwortlich wirtschaftet und ihrem Förderauftrag genügt, wird regelmäßig geprüft. Diese Pflichtprüfungen durch anerkannte Prüfungsverbände stellen eine wichtige Kontrollinstanz dar und dienen unter anderem dazu, etwaige wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und ihnen so entgegenwirken zu können.
Große Genossenschaften wie die DWG eG, deren Bilanzsumme zwei Millionen Euro übersteigt, müssen sich jedes Jahr dieser Prüfung unterziehen. Dieses engmaschige Kontrollsystem bedeutet eine besondere Sicherheit für die Mitglieder und ihre eingezahlten Gelder: Keine andere Unternehmensform ist so selten von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen wie die deutschen Genossenschaften, die Insolvenzquote beträgt gerade einmal 0,1 Prozent.
Bei der DWG eG in Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits angelaufen. Anlass für die Wohnungsbaugenossenschaft, das Verfahren und die Erfahrungen der vergangenen Jahre noch einmal vorzustellen.