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DWG eG informiert: Neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Relevanz für Unternehmen und Privatpersonen

Mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) greifen auch in Deutschland bald neue Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Im Zuge dieser Neuerungen werden in Zukunft vor allem deutlich mehr Unternehmen als bisher dazu verpflichtet sein, Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Schätzungen zufolge dürfte sich durch die neuen Regelungen allein in Deutschland die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen verdreißigfachen. Darüber hinaus wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch inhaltlich deutlich ausgeweitet.

Obwohl die DWG eG von dieser Berichtspflicht nicht direkt betroffen ist, möchte sie in dieser Woche einige Eckpunkte der CSRD und deren Relevanz für ihre Tätigkeit als Wohnungsbaugenossenschaft vorstellen.

Auswirkungen der CSRD

Nach zähen politischen Verhandlungen haben die EU-Institutionen im Juni 2022 eine Einigung zur Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) erreicht. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, Anleger und Anlegerinnen besser über die nachhaltigkeitsbezogenen Aspekte der Geschäftstätigkeit von Unternehmen zu informieren und so mehr Kapital in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten fließen zu lassen. Das macht die CSRD zu einem Teil des Green Deals und des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft.

Wie die DWG eG hervorhebt, bedeutet die novellierte Richtlinie vor allen eine Ausweitung sowohl des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen als auch des inhaltlichen Umfangs der Berichtspflichten.

Berichtsinhalte

Die bestehenden nichtfinanziellen Berichtspflichten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) werden mit der CSRD deutlich erweitert. Dabei kommt dem Konzept der „doppelten Materialität“ oder der „doppelten Wesentlichkeit“ eine zentrale Bedeutung zu. Nach diesem Prinzip müssen Unternehmen zum einen darüber informieren, inwieweit sich Nachhaltigkeitsfaktoren auf ihre Geschäfte auswirken („outside-in“). Darüber hinaus sind sie künftig auch berichtspflichtig bezüglich der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft („inside-out“). Die CSRD fußt auf dem Grundsatz, dass beide ESG-Perspektiven für einen Anleger „wesentlich“ sind und stellt daher diese doppelte Materialität in den Fokus der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Berichtspflichtige Unternehmen

Neben dieser inhaltlichen Ausweitung erstreckt sich die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die neue EU-Richtlinie zudem auf deutlich mehr Unternehmen als zuvor. Zum einen sind künftig nicht mehr ausschließlich kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern alle Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung berichtspflichtig. Zum anderen fallen mit der Novellierung auch kleine und mittelgroße Unternehmen unter die Berichtspflicht, sobald sie kapitalmarktorientiert tätig sind.

Auswirkungen auf die DWG eG und andere Kreditnehmer

Wie eingangs erwähnt fällt die DWG eG zwar nicht direkt in den Geltungsbereich der Berichtspflicht, wird aber von den Änderungen durch die CSRD indirekt betroffen. Denn da auch Finanzinstitute diesen Auflagen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, werden sie in Zukunft zunehmend mehr nachhaltige Vorhaben finanzieren müssen und wollen. Sowohl professionelle Bauherren wie die DWG eG als auch Privatpersonen werden bei künftigen Finanzierungsvorhaben daher im Hinblick auf die Nachhaltigkeit kritischer beleuchtet werden. Dabei sollte das finanzierte Objekt, also im Fall einer Wohnungsbaugenossenschaft beispielsweise die geplante Immobilie, und auch der Kreditnehmer selbst diese Nachhaltigkeitsüberprüfung bestehen.

Diese Entwicklung empfindet die DWG eG als durchaus vorteilhaft, denn aus Sicht der Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt sind Genossenschaften im Kern bereits nachhaltig. Da die Förderung der Mitglieder im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit steht, liegt der Fokus nicht wie bei zahlreichen anderen Unternehmen auf der Gewinnmaximierung. Das macht das Handeln einer Genossenschaft oft weniger eindimensional, da es auch soziale Aspekte mit einbezieht.

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