In langen Sondierungsgesprächen haben CDU, CSU und SPD die wichtigsten Themen für eine mögliche gemeinsame Regierung ausgearbeitet. Die Ergebnisse der Diskussionen wurden in einem elf Seiten langen Sondierungspapier festgehalten, welches die Grundlage für die kommenden Koalitionsverhandlungen darstellt. Als Wohnungsbaugenossenschaft interessiert sich die DWG eG selbstverständlich am stärksten für jene Vereinbarungen, die sich auf die Bau- und Immobilienbranche auswirken werden. Auf was sich die potenziellen Koalitionspartner im Bereich der Bauwirtschaft geeinigt haben, möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt im Folgenden etwas näher betrachten.
Im letzten Blogbeitrag hat die DWG eG die Mietpreisbremse ganz allgemein vorgestellt. Gerade erst haben sich Union und SPD bei ihren Sondierungsgesprächen darauf geeinigt, dieses Instrument für den Mieterschutz zu verlängern, wenn auch zunächst einmal nur für zwei Jahre. Ohne diese Verlängerung würde die Mietpreisbremse Ende 2025 auslaufen.
Da das wohnungspolitische Steuerungsinstrument im Rahmen der Sondierungsgespräche sehr kontrovers diskutiert wurde, möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche einige Pro- und Contra-Argumente aufzeigen.
Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die DWG eG verpflichtet, ihren Mitgliedern lebenswerte Wohnungen und Häuser zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen. Die Bezahlbarkeit von Wohnraum ist deshalb ein Thema, das der Genossenschaft aus Großwallstadt von Natur aus sehr am Herzen liegt. Doch Erfahrungen zeigen, dass es gerade in größeren Städten zunehmend schwieriger wird, Wohnungen zu finanziell tragbaren Mieten zu finden. Um die rasant steigenden Mieten in den Griff zu bekommen, hat der Gesetzgeber im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes bereits vor zehn Jahren die Mietpreisbremse ins Leben gerufen. Dieses wohnungspolitische Steuerungsinstrument möchte die DWG eG in dieser Woche noch einmal detaillierter vorstellen.
Beim diesjährigen Rückblick auf die Entwicklung des Immobilienbestandes der DWG eG im zurückliegenden Jahr wurde auch ein langjähriges Bestandsobjekt angesprochen, das 2024 veräußert wurde: das Victoria-Haus in der Weißenburger Straße in Aschaffenburg. Die Hintergründe der Entscheidung und die Erfahrungen mit dem Verkauf möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche noch einmal etwas ausführlicher darlegen.
Bald ist es soweit: Die Abschluss des Projektes in Obernburg steht kurz bevor. Am Freitag 21.02. öffnen die von der DWG eG aus Großwallstadt errichteten Appartements im Rahmen eines Tags der offenen Tür zum ersten Mal ihre Pforten. Die Wohnungen befinden sich in der Römerstraße. Dort wurde an der Stelle der ehemaligen Traditionsgaststätte „Zum Löwen“ ein Neubau errichtet, in welchem die 17 Wohnungen Platz finden. Der Tradition zeugt das Bauprojekt mit der Bezeichnung „Löwenappartements“ und der historisch angelehnten Fassade Respekt.
Die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder ist der gesetzlich vorgeschriebene Zweck jeder eingetragenen Genossenschaft. Schriftlich festgehalten ist diese Pflicht im Genossenschaftsgesetz (GenG), das bereits seit dem Jahr 1889 die Tätigkeit von Genossenschaften regelt. Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG erfüllen diesen Förderauftrag primär durch die Versorgung ihrer Mitglieder mit sicherem und bezahlbarem Wohnraum.
Doch die wirtschaftlichen Vorteile der Genossenschaftsmitglieder enden nicht bei den attraktiven Miet- und Kaufpreisen für die Wohnungen und Häuser, die in der Regel deutlich unter dem jeweiligen Marktniveau liegen. Ein weiterer, keineswegs zu vernachlässigender Nutzwert/Pluspunkt besteht in den staatlichen Fördermitteln, die bei Erfüllung bestimmter Bedingungen als Zuschuss zu den monatlichen Einzahlungen winken. Als Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft können Anspruchsberechtigte gleich über zwei Förderinstrumente Geld vom Staat erhalten: über die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Und bei beiden haben sich in den letzten Jahren Anpassungen ergeben, die klar zum Vorteil der Mitglieder gereichen. Bereits in der vergangenen Woche hat die DWG eG noch einmal die Änderungen bei den Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage dargelegt. In dieser Woche möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt dem zweiten Förderweg, der Wohnungsbauprämie, einen Beitrag widmen. Denn auch dort hat es vor nicht allzu langer Zeit eine willkommene und lang erwartete Änderung gegeben.
In ihrem Blogbeitrag der vergangenen Woche hat die DWG eG neue Einzahlungsoptionen für ihre Mitglieder vorgestellt. Im Zuge dieser Erläuterung hat die Genossenschaft aus Großwallstadt zudem darauf aufmerksam gemacht, dass Einzahlungen in vermögenswirksame Leistungen entgegen der landläufigen Meinung keineswegs auf 40 Euro beschränkt sind. Es gibt jedoch Maximalbeträge, bis zu denen eine staatliche Förderung gewährt wird. In diesem Zusammenhang wurden die beiden relevanten Förderwege für Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft genannt: die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Und im Hinblick auf die Arbeitnehmersparzulage möchte die DWG eG in dieser Woche noch einmal eine Änderung ins Bewusstsein der Leser rücken, die viele vielleicht nicht (mehr) vor Augen haben: die Ausweitung der Einkommensgrenzen für das Förderprogramm.
40 Euro als Maximalbetrag für vermögenswirksame Leistungen sind seit Jahrzehnten in den Köpfen der Deutschen verankert. Erfahrungen zeigen, dass selbst die Berater bei Sparkassen oder Banken denken, man könne maximal 40 Euro vermögenswirksam anlegen, auf das Jahr gerechnet also 480 Euro einzahlen. Ein Irrtum, den die DWG eG in dieser Woche aufklären möchte.
Neben der Rückschau auf das Erreichte ist der Jahresanfang ja stets auch ein idealer Zeitpunkt für einen Ausblick auf die Ziele für das gerade begonnene Jahr. Aus diesem Grund steht nach den beiden Texten der letzten Wochen, in denen die DWG eG die Erfahrungen des Jahres 2024 rekapituliert hat, nunmehr der Blick nach vorn auf dem Programm. In dieser Woche stellt die Genossenschaft aus Großwallstadt die Kernpunkte dessen vor, was dem aktuellen Stand der Planungen zufolge für 2025 auf der Agenda steht.
Traditionsgemäß nutzt die DWG eG den Jahreswechsel als Gelegenheit für eine kleine Rückblende auf die Erfahrungen der zurückliegenden zwölf Monate. Den wie immer zweiteiligen Rückblick hat die Genossenschaft aus Großwallstadt in der vergangenen Woche mit einer Zusammenfassung der Aktivitäten in ihrem Immobilienbestand gestartet. In dieser Woche wendet sich die Aufmerksamkeit der allgemeinen Geschäftsentwicklung und den wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen des abgelaufenen Jahres zu. Und auch in diesem Jahr hat die DWG eG diesbezüglich Grund zu Freude, den sie gern mit den Leserinnen und Lesern dieses Blogs teilt.