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Aktuelles aus dem Genossenschaftswesen: Mitglieder der DWG eG profitieren von der Erhöhung der Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist ein seit 1952 eingesetztes staatliches Subventionsinstrument zur Wohnungsbauförderung. Der Gesetzgeber will damit die Schaffung von Wohnraum durch den Bau neuer Wohnungen fördern, unterstützt aber auch den Erwerb oder die Modernisierung von bestehendem privaten Wohnraum. Zu diesem Zweck kommen nicht nur Bausparer in den Genuss der Prämie: Auch die jährlichen Einzahlungen bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG werden gefördert. Zum Jahreswechsel haben Genossenschaftsmitglieder in diesem Jahr doppelten Grund zur Freude: Neben dem neuen Jahr können sie auch eine Änderung des Wohnungsbauprämiengesetzes begrüßen, die ab dem 1. Januar 2021 mehr Prämie und mehr Förderberechtigte bedeutet.

Mit der DWG eG von der Gesetzesänderung profitieren

Wie die DWG eG erklärt, wird die Wohnungsbauprämie ab 2021 in Bezug auf vier wesentliche Eckpunkte erhöht:

1. Der Prämiensatz

Der Prozentsatz des staatlichen Zuschusses zu den eigenen Beiträgen – die etwa in Form einer Einzahlung in eine Wohnungsbaugenossenschaft erfolgt – steigt von 8,8 auf 10 Prozent.

2. Die Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung wurden an die Einkommensentwicklung der letzten Jahre angepasst. Für Alleinstehende darf das zu versteuernde Einkommen künftig 35.000 Euro nicht übersteigen (bisher 25.600 Euro), für gemeinsam Veranlagte beträgt die neue Höchstgrenze 70.000 Euro (bisher 51.200 Euro).

3. Der jährlich maximal förderfähige Betrag

Auch die maximal geförderten Aufwendungen im Jahr wurden erhöht, und zwar von 512 auf 700 Euro für Ledige und von 1.024 Euro auf 1.400 Euro für Ehepaare.

4. Die maximale Prämie/Jahr

Aus dem neuen Prämiensatz und der Aufstockung des maximal förderfähigen jährlichen Betrags ergeben sich neue Maximalsummen für die Wohnungsbauprämie: Unterm Strich erhöht sich die jährliche Fördersumme für Singles von rund 45 Euro auf 70 Euro und für gemeinsam veranlagte Paare von rund 90 Euro auf 140 Euro pro Jahr.

Mit der Anpassung der Wohnungsbauprämie sollen nicht nur weitere Anreize geschaffen werden, um etwa über einen Bausparvertrag für die eigenen vier Wände zu sparen. Vielmehr macht die Novellierung des Wohnungsbauprämiengesetzes auch Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG noch attraktiver für neue Mitglieder. Mit mehr Mitgliedern können diese Genossenschaften in der Folge noch mehr lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum schaffen – und somit aktiv zur Beseitigung des Wohnraummangels in Deutschland beitragen. Insofern ist es vielen Wohnungsbaugenossenschaften ein Anliegen, weitere Mitglieder für sich zu gewinnen. Einige arbeiten proaktiv daran, indem sie Interessierte telefonisch kontaktieren – so auch die DWG eG, die für die Mitgliederwerbung die Nummer 06967773900 freigeschaltet hat.

Etwa 80 Prozent der Mitglieder künftig förderberechtigt

Ab 2021 haben also mehr Menschen Anspruch auf die staatliche Unterstützung, und die Fördersummen fallen höher aus – so bringt die DWG eG die Neuerungen bei der Wohnungsbauprämie auf den Punkt. Den größten Unterschied macht aus Sicht der Genossenschaft aus Großwallstadt die Anpassung der Einkommensgrenzen: Die Anhebung von 25.600 auf 35.000 Euro pro veranlagter Person kommt einer Erhöhung um 37 Prozent gleich und bedeutet, dass deutlich mehr Menschen in den Genuss der Förderung kommen. Schätzungen der DWG eG zufolge sind bereits heute knapp die Hälfte der Mitglieder förderberechtigt, mit der neuen Regelung dürften etwa 80 Prozent der Mitglieder Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben. Selbstverständlich wird die Genossenschaft diese Gesetzesänderung noch vor Inkrafttreten gezielt an ihre Mitglieder kommunizieren, um sicherzustellen, dass möglichst alle Berechtigten aus den erweiterten Fördermöglichkeiten Nutzen ziehen.

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