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Wohnungsbaugenossenschaft

Vorzüge der DWG eG-Mitgliedschaft: Staatliche Fördermittel stocken Einzahlung auf

Eine Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft geht mit zahlreichen Vorteilen einher. Zu den besonders geschätzten Positivaspekten zählen die sozialverträglichen Mieten, das sichere Wohnrecht und die Teilhabe an einem Unternehmen, das sich explizit der Förderung der Mitglieder verschrieben hat. Ein weiterer positiver Nutzeffekt einer Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft ist zudem die Möglichkeit, in den Genuss staatlicher Zuschüsse unter anderem nach dem Wohnungsbauprämiengesetz zu gelangen. Die Experten der DWG eG aus Großwallstadt erläutern in diesem Blogbeitrag, unter welchen Bedingungen ein Genossenschafts-Mitglied derartige Förderansprüche hat.

Zwei Förderwege für Mitglieder der DWG eG

Mitglieder, die im Rahmen der Mitgliedschaft regelmäßige Einzahlungen leisten, haben unter gewissen Voraussetzungen ein Recht auf staatliche Förderung. Das bedeutet, dass sie bei Erfüllen der Förderbedingungen auf ihre in der Regel monatlichen Einzahlungen eine gewisse Summe als Zuschuss vom Staat erhalten. Grundsätzlich bestehen für Mitglieder der DWG eG zwei Förderwege: die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohnungsbauprämie.

Mit staatlichen Zuschüssen lassen sich die Einzahlungen im Rahmen der DWG-Mitgliedschaft aufstocken. (Photo by Markus Spiske on Unsplash)

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine Leistung gemäß §2 des 5. Vermögensbildungsgesetz, die Arbeitnehmer dafür erhalten, dass sie Geld in eine Wohnungsbaugenossenschaft einzahlen und damit das Geschäftsguthaben der Genossenschaft begründen. §13 legt fest, dass sich die Arbeitnehmersparzulage auf 20 Prozent der jährlichen Einzahlungen von bis zu 400 Euro beläuft. Für ein Mitglied, das jedes Jahr 400 € in eine Genossenschaft wie die DWG eG einzahlt, bedeutet das einen Zuschuss in Höhe von 80 € vom Staat.

Für die Arbeitnehmer-Sparzulage gelten jedoch zwei Einschränkungen:

1. Die Einzahlungen müssen im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen über den Arbeitgeber geleistet werden.

2. Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Mitglieds muss innerhalb bestimmter Grenzen liegen. Die Obergrenze liegt bei 20.000 € für Singles und 40.000 € für Ehepaare/Verpartnerte.

Wohnungsbauprämie als Extra-Bonus

Zusätzlich zu der Arbeitnehmer-Sparzulage können sich Mitglieder der DWG eG noch über eine weitere Finanzspritze vom Staat freuen: die Wohnungsbauprämie. Aktuell beträgt die Wohnungsbauprämie 8,8 Prozent der jährlichen Einzahlungen, förderberechtigt sind Mitglieder mit einem Jahreseinkommen von bis zu 25.600 € (51.200 € bei Haushalten).

Doch hier konnte die DWG eG ihren Genossenschafts-Mitgliedern kürzlich erfreuliche Neuigkeiten verkünden: Ab kommendem Jahr steigt die Prämie auf 10 Prozent der jährlichen Einzahlungen. Zudem steigen die Einkommensgrenzen gewaltig: von 25.600 € auf 35.000 € für Alleinstehende und von 51.200 € auf 70.000 € für Paare. Die erweiterten Einkommensgrenzen ermöglichen es künftig noch mehr Mitgliedern, die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Wie die DWG eG zudem betont, profitieren – anders als bei der Arbeitnehmer-Sparzulage – auch selbstständige Personen von der Wohnungsbauprämie.

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