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Jährliche Prüfung bei der DWG eG angelaufen – auch für das Geschäftsjahr 2025 werden positive Erfahrungen erwartet

Für eingetragene Genossenschaften in Deutschland ist die regelmäßige Pflichtprüfung ein fester Bestandteil der gesetzlichen Vorgaben. Grundlage dafür ist das Genossenschaftsgesetz, das entsprechende Regelungen zur Kontrolle der genossenschaftlichen Arbeit enthält. Wie oft diese Prüfung stattfinden muss, richtet sich nach der wirtschaftlichen Größe des jeweiligen Unternehmens. Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von mehr als zwei Millionen Euro müssen sich jedes Jahr durch einen unabhängigen Prüfungsverband prüfen lassen, kleinere Genossenschaften unterliegen dieser Kontrolle in einem Turnus von maximal zwei Jahren.

Die DWG eG gehört aufgrund ihrer Größenordnung zu den Genossenschaften, für die eine jährliche Prüfung vorgeschrieben ist. Und die diesjährige Prüfung hat gerade begonnen.

Der Hintergrund der Prüfungspflicht

Genossenschaften unterscheiden sich grundlegend von klassischen Unternehmen, die vor allem auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind. Im Mittelpunkt stehen hier vielmehr die Mitglieder und das Streben, Nutzen und Mehrwert für diese zu schaffen. Bei einer Wohnungsgenossenschaft besteht das Hauptziel darin, dauerhaft sicheren und bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen. Ein weiterer wesentlicher Punkt des genossenschaftlichen Prinzips liegt zudem darin, den Mitgliedern echte Mitwirkungsmöglichkeiten einzuräumen. Dazu gehört auch, Entscheidungen von zentraler Bedeutung innerhalb der Genossenschaft transparent zu gestalten, sodass die Arbeit der verantwortlichen Organe für alle Mitglieder nachvollziehbar bleibt.

Gerade, weil Genossenschaften auf Mitbestimmung und Verantwortung gegenüber ihren Mitgliedern beruhen, sind unabhängige Prüfungen von besonderer Bedeutung. Diese sollen unter anderem sicherstellen, dass der Förderauftrag gegenüber den Mitgliedern erfüllt wird und die ordnungsgemäße Leitung der Genossenschaft gewährleistet ist. 

Für die ordnungsgemäße Durchführung der jährlichen Prüfung ist die DWG eG Mitglied in zwei dafür zugelassenen Prüfungsverbänden, dem Potsdamer Prüfungsverband e. V. sowie dem PDG Genossenschaftlicher Prüfungsverband e. V. Einer dieser Verbände führt aktuell die Prüfung für das Geschäftsjahr 2025 durch.

Prüfungsverband hat Tätigkeit für Geschäftsjahr 2025 aufgenommen

Im Verlauf der Jahresprüfung werden zahlreiche Bereiche der Genossenschaft eingehend betrachtet. Dazu gehören wirtschaftliche Kennzahlen oder auch Informationen zum Mitgliederbestand und zu internen Abläufen, die ebenso geprüft werden wie beispielsweise die Protokolle der Generalversammlung. Die DWG eG hat dem Prüfungsverband alle benötigten Unterlagen vorgelegt, sodass dieser den diesjährigen Prüfungsprozess bereits aufnehmen konnte.

Erfahrungen lassen auch für 2025 positives Prüfungsergebnis erwarten

In den vergangenen Jahren konnte die DWG eG die Pflichtprüfung stets mit sehr guten Bewertungen abschließen. Entsprechend optimistisch blickt man auch auf die aktuelle Prüfung.

Über das endgültige Ergebnis werden selbstverständlich auch die Mitglieder der Genossenschaft aus Großwallstadt in Kenntnis gesetzt. Dies geschieht traditionell im Zuge einer ganz speziellen Veranstaltung und dem Höhepunkt des Genossenschaftsjahres: der Generalversammlung. Dort werden die Mitglieder auch das aktuelle Prüfungsergebnis für das Geschäftsjahr 2025 erfahren.

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