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Wohnungsbaugenossenschaft

Vorzüge der DWG eG-Mitgliedschaft: jährlich geprüfte Sicherheit

Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG aus Großwallstadt genießen in Deutschland aus gutem Grund einen exzellenten Ruf. Das Fundament dieses guten Renommees bildet das besondere Geschäftsmodell mit einem zentralen und ausgewiesenen Förderzweck: die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für die Mitglieder. Aufgrund dieses über die reine Profitorientierung hinausgehenden und auf die Förderung der Mitglieder ausgerichteten Unternehmenskonzeptes genießen Genossenschaften bei Mitgliedern – und solchen, die es werden wollen – einen hohen Vertrauensvorschuss.

Um sicherzustellen, dass jede Wohnungsbaugenossenschaft dieses Vertrauen auch verdient und alle an sie gestellten gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ist jede eingetragene Genossenschaft in Deutschland verpflichtet, einem unabhängigen Prüfungsverband anzugehören und sich durch diesen einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen. Dieser gesetzlichen Vorgabe entspricht die DWG eG mit der Mitgliedschaft in gleich zwei Prüfungsverbänden: dem Potsdamer Prüfungsverband e. V., Ludwigsfelde, und dem PDG Genossenschaftlicher Prüfungsverband e. V., Erfurt.

DWG eG: Seriosität wird regelmäßig geprüft

Die genossenschaftliche Pflichtprüfung sorgt für absolute Transparenz und stellt somit eine tragende Säule für die Gewährleistung der Seriosität einer Genossenschaft dar. Deshalb stellt auch die DWG eG sich und ihre Unternehmenszahlen im Dienste der Glaubwürdigkeit turnusmäßig auf den Prüfstand: Jedes Jahr wird die Geschäftstätigkeit durch den Prüfungsverband genauestens unter die Lupe genommen. So können sich die Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft aus Großwallstadt jederzeit der Vertrauenswürdigkeit der DWG und der Korrektheit aller Geschäftsabläufe gewiss sein.

Photo by Trent Erwin on Unsplash
Jedes Jahr unterzieht sich die DWG eG einer eingehenden Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfung. (Photo by Trent Erwin on Unsplash)

Die Pflichtprüfung nach § 53 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) umfasst eine eingehende Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfung, um die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung beurteilen zu können. Diese erschöpfende Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse dient vor allem einem Zweck: Sicherzustellen, dass die Genossenschaft ihren Kernauftrag, die Mitglieder mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu fördern, in vollem Umfang erfüllt.

Am Ende des ausführlichen Prüfungsverfahrens steht für die DWG eG jedes Jahr ein anerkanntes Testat. So können sich die Mitglieder jederzeit rundum sicher sein, dass die Wohnungsbaugenossenschaft ihrem Förderauftrag voll und ganz nachkommt und ihre wirtschaftlichen Entscheidungen stets im Sinne dieses Mandats trifft.

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