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DWG eG stellt neue KfW-Förderprogramme vor

Bereits im vergangenen Jahr hat die DWG eG in einem mehrteiligen Beitrag auf diesem Blog eine entscheidende Änderung bei den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorgestellt. Deren Fördermaßnahmen aus den Bereichen Bauen, Wohnen und Energiesparen wurden 2021 ja umfassend umstrukturiert und unter einem neuen Dach, der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), zusammengefasst. Doch als ein Kernelement des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung erfährt das Förderangebot eine fortlaufende Weiterentwicklung – und im Zuge dieses Prozesses haben sich jetzt erneut maßgebliche Änderungen ergeben. Die beiden wichtigsten Modifikationen stellt die DWG eG in dieser Woche einmal vor.

Neuerungen bei der KfW-Förderung

Die Anpassungen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ betreffen folgende KfW-Programme:

  1. Für die Sanierung von Bestandsgebäuden zu einem Haus nach Effizienzhausstandard werden Darlehen mit einem Tilgungszuschuss zwischen 5 und 25 Prozent gewährt. Kommunen und Industriebetriebe erhalten in Einzelfällen auch höhere Tilgungszuschüsse. Je nach Gebäudestandard bekommt der Bauherr über seine Hausbank von der KfW künftig pro Wohnung ein Darlehen von bis zu 150.000 EUR zu einem günstigen Zinssatz. Bei einem Tilgungszuschuss in Höhe von 25 Prozent muss dieses Darlehen dann beispielsweise lediglich zu 75 Prozent zurückgezahlt werden.
  2. Im Neubau entfällt der ehemalige KfW55-Standard. Neubauten werden also nur noch gefördert, wenn sie den KfW40 Standard erreichen und zusätzlich über die gesamte Nutzungsdauer bezüglich der Treibhausgasemissionen mindestens die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllen. Darüber hinaus dürfen Gebäude zum Erreichen dieser Förderstufe nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Das bedeutet, dass die Wohnungen über eine Wärmepumpe beheizt werden müssen. Wie die DWG eG betont, beinhaltet diese Förderung keinen Tilgungszuschuss mehr, es wird lediglich ein zinsgünstigeres Darlehen gewährt.

Einschätzung der DWG eG

Wie die DWG eG hervorhebt, bringen die neuen beziehungsweise geänderten Programme zum Teil einen erhöhten Zertifizierungsaufwand mit sich, der von einer Privatperson und selbst von einer Wohnungsbaugenossenschaft kaum zu erbringen ist. Aus diesem Grund sind einige der neu aufgelegten Programme hier gar nicht aufgeführt.

Allgemein lässt sich festhalten, dass die Zuschüsse – also die direkt realisierbaren Fördermittel – stark reduziert wurden. Aus Sicht der Genossenschaft aus Großwallstadt stellen die zinsgünstigen Darlehen jedoch eine gute Ergänzung dar – wenngleich sich die tatsächliche Höhe der Förderung zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer messen lässt und erst rückblickend nach der vollständigen Tilgung des Darlehens beziffert werden kann.

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