Eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaften bieten ihren Mitgliedern zahlreiche Pluspunkte. Neben dem Wohnraumangebot zu bezahlbaren Kauf- oder Mietpreisen gehört auch die staatliche Förderung der Einzahlungen zu den Mehrwerten einer Mitgliedschaft. Die Besonderheit ist die Möglichkeit, sowohl die Arbeitnehmer-Sparzulage als auch die Wohnungsbauprämie zu beziehen. Diese Verbindung macht vermögenswirksame Leistungen, die in eine eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft wie die DWG eG fließen, zu der am stärksten geförderten VL-Variante. Wir rechnen im Folgenden einmal vor, wie sich das für die Mitglieder auszahlen kann.
Kategorie: Wohnungsbaugenossenschaft
Viele Menschen möchten gerne für die Sicherung der eigenen Zukunft ein finanzielles Polster anlegen. Doch gerade für Arbeitnehmer mit nicht allzu großzügigen Einkünften ist dies nicht immer einfach. Um auch abhängig Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, Schritt für Schritt in ein gesichertes Leben im Alter zu gehen, gibt es die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen (VL): regelmäßige Geldbeträge, die vom Arbeitgeber direkt in dafür vorgesehene Unternehmen eingezahlt und so gezielt für die Sicherung eingesetzt werden.
Um insbesondere Gering- und Normalverdienende bei diesem Vorhaben zu unterstützen, hat der Staat einen zusätzlichen Anreiz für die Nutzung von vermögenswirksamen Leistungen geschaffen: die Arbeitnehmersparzulage. Diese wird bei Vorliegen bestimmter Bedingungen als Förderleistung zu den Einzahlungen in den Vertrag oder die Beteiligung gezahlt. Das Beste daran: Auch Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften wie der DWG eG profitieren, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, von dem staatlichen Zuschuss. Wie das funktioniert und wer Anspruch hat, erläutert die Genossenschaft aus Großwallstadt im folgenden Beitrag.
Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) will der Staat seine Bürger dabei unterstützen, Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke einzusetzen und unter bestimmten Voraussetzungen Eigenkapital anzusparen. Die meisten denken bei der Wohnungsbauprämie direkt an den guten alten Bausparvertrag, mit dem dementsprechend für den Kauf oder die Modernisierung einer eigenen Immobilie gespart wird. Viele vergessen oder wissen gar nicht, dass dies keineswegs der einzige Weg ist, von dem staatlichen Zuschuss zu profitieren. Denn als staatliches Instrument der Wohnungsbauförderung werden über die WoP auch Einzahlungen in Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG bezuschusst. Diesen wichtigen Vorteil einer Mitgliedschaft bei der Genossenschaft aus Großwallstadt wollen wir im heutigen Blogbeitrag noch einmal etwas näher beleuchten.
Bei der DWG eG steht die Förderung der Mitglieder im Zentrum aller Erwägungen. Da große Ziele wie die Schaffung von neuem Wohnraum mit vielen Beteiligten leichter zu erreichen ist als mit wenigen, macht die Mitgliederwerbung einen wichtigen Teil der Arbeit der Wohnungsbaugenossenschaft aus. Darüber hinaus möchte man auch vielen Menschen den Zugang zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft ermöglichen. Der Prozess der aktiven Mitgliederwerbung wurde von der Genossenschaft aus Großwallstadt daher über die Jahre immer weiter perfektioniert.
Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die DWG eG verpflichtet, ihren Mitgliedern lebenswerte Wohnungen und Häuser zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen. Die Bezahlbarkeit von Wohnraum ist deshalb ein Thema, das der Genossenschaft aus Großwallstadt von Natur aus sehr am Herzen liegt. Doch Erfahrungen zeigen, dass es gerade in größeren Städten zunehmend schwieriger wird, Wohnungen zu finanziell tragbaren Mieten zu finden. Um die rasant steigenden Mieten in den Griff zu bekommen, hat der Gesetzgeber im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes bereits vor zehn Jahren die Mietpreisbremse ins Leben gerufen. Dieses wohnungspolitische Steuerungsinstrument möchte die DWG eG in dieser Woche noch einmal detaillierter vorstellen.
Die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder ist der gesetzlich vorgeschriebene Zweck jeder eingetragenen Genossenschaft. Schriftlich festgehalten ist diese Pflicht im Genossenschaftsgesetz (GenG), das bereits seit dem Jahr 1889 die Tätigkeit von Genossenschaften regelt. Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG erfüllen diesen Förderauftrag primär durch die Versorgung ihrer Mitglieder mit sicherem und bezahlbarem Wohnraum.
Doch die wirtschaftlichen Vorteile der Genossenschaftsmitglieder enden nicht bei den attraktiven Miet- und Kaufpreisen für die Wohnungen und Häuser, die in der Regel deutlich unter dem jeweiligen Marktniveau liegen. Ein weiterer, keineswegs zu vernachlässigender Nutzwert/Pluspunkt besteht in den staatlichen Fördermitteln, die bei Erfüllung bestimmter Bedingungen als Zuschuss zu den monatlichen Einzahlungen winken. Als Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft können Anspruchsberechtigte gleich über zwei Förderinstrumente Geld vom Staat erhalten: über die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Und bei beiden haben sich in den letzten Jahren Anpassungen ergeben, die klar zum Vorteil der Mitglieder gereichen. Bereits in der vergangenen Woche hat die DWG eG noch einmal die Änderungen bei den Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage dargelegt. In dieser Woche möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt dem zweiten Förderweg, der Wohnungsbauprämie, einen Beitrag widmen. Denn auch dort hat es vor nicht allzu langer Zeit eine willkommene und lang erwartete Änderung gegeben.
In ihrem Blogbeitrag der vergangenen Woche hat die DWG eG neue Einzahlungsoptionen für ihre Mitglieder vorgestellt. Im Zuge dieser Erläuterung hat die Genossenschaft aus Großwallstadt zudem darauf aufmerksam gemacht, dass Einzahlungen in vermögenswirksame Leistungen entgegen der landläufigen Meinung keineswegs auf 40 Euro beschränkt sind. Es gibt jedoch Maximalbeträge, bis zu denen eine staatliche Förderung gewährt wird. In diesem Zusammenhang wurden die beiden relevanten Förderwege für Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft genannt: die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Und im Hinblick auf die Arbeitnehmersparzulage möchte die DWG eG in dieser Woche noch einmal eine Änderung ins Bewusstsein der Leser rücken, die viele vielleicht nicht (mehr) vor Augen haben: die Ausweitung der Einkommensgrenzen für das Förderprogramm.
Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte und für die Finanzierung ein Darlehen aufnehmen muss, kommt vielleicht zum ersten Mal in Kontakt mit dem Begriff der Grundschuld. Denn in der Regel wird die Bank den angehenden Immobilienbesitzer dazu auffordern, eine sogenannte Grundschuldbestellung in Auftrag zu geben. Da die DWG eG als eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft die Häuser und Wohnungen einiger ihrer Objekte auch an ihre Mitglieder verkauft, können auch diese in eine derartige Situation kommen. Deshalb möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt das Konzept und die Funktionsweise der Grundschuld in dieser Woche einmal etwas näher erläutern.
Bauträger spielen in der Immobilienbranche eine wichtige Rolle – sie übernehmen die Planung, Finanzierung und den Bau von Wohn- oder Gewerbeimmobilien und verkaufen diese nach Fertigstellung an Endkunden. Im heutigen Blogbeitrag erläutert die DWG eG die wesentlichen Aspekte dieses Geschäfts und gibt wertvolle Ratschläge für potenzielle Käufer.
Die DWG eG stellt ihren Auftrag – die Förderung ihrer Mitglieder – in den Mittelpunkt aller ihrer geschäftlichen Aktivitäten. Dies bedeutet nicht nur, ihren Immobilienbestand kontinuierlich auszubauen und zu optimieren, um den Mitgliedern stets modernen und lebenswerten Wohnraum zu bezahlbaren Preisen anbieten zu können. Auch der Weg zur Mitgliedschaft ist ein Prozess, an dem die Genossenschaft kontinuierlich arbeitet, um diesen für angehende Genossen so einfach und bequem wie möglich zu gestalten. Besonders gute Erfahrungen hat man in Großwallstadt mit der Digitalisierung der Mitgliederwerbung gemacht, welche die Abläufe deutlich vereinfacht und beschleunigt. Wie genau die Werbung neuer Mitglieder derzeit vonstattengeht, ist Thema des heutigen Blogbeitrages.