Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) will der Staat seine Bürger dabei unterstützen, Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke einzusetzen und unter bestimmten Voraussetzungen Eigenkapital anzusparen. Die meisten denken bei der Wohnungsbauprämie direkt an den guten alten Bausparvertrag, mit dem dementsprechend für den Kauf oder die Modernisierung einer eigenen Immobilie gespart wird. Viele vergessen oder wissen gar nicht, dass dies keineswegs der einzige Weg ist, von dem staatlichen Zuschuss zu profitieren. Denn als staatliches Instrument der Wohnungsbauförderung werden über die WoP auch Einzahlungen in Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG bezuschusst. Diesen wichtigen Vorteil einer Mitgliedschaft bei der Genossenschaft aus Großwallstadt wollen wir im heutigen Blogbeitrag noch einmal etwas näher beleuchten.
Schlagwort: staatliche Förderung
Einige Jahre lang war die EH55-Förderung in der Versenkung verschwunden, jetzt ist sie zurück: Die Bundesregierung will die Neubauförderung für den Effizienzhaus-Standard 55 (EH55) wiederbeleben und dafür ab Mitte Dezember 2025 800 Millionen Euro bereitstellen. Hinter dieser Entscheidung steckt eine einfache Logik: Der Wohnungsbau soll angekurbelt werden, um der Wohnungsknappheit in Deutschland entgegenzuwirken. Die DWG eG begrüßt diese Wende und stellt die Eckpunkte der wiederaufgelegten Förderung vor.
Jedes Jahr am ersten Samstag im Juli wird weltweit der Internationale Tag der Genossenschaften begangen. Dieser dient als Anlass, das gesellschaftliche Engagement und die positiven Auswirkungen genossenschaftlicher Organisationen sichtbar zu machen. Weltweit sind rund eine Milliarde Menschen Mitglied in einer Genossenschaft, über 280 Millionen finden in diesen Kooperativen einen Arbeitsplatz. Diese Zahlen sprechen für sich – und zeigen, wie bedeutend die Genossenschaftsidee auch heute noch ist. Besonders im Bereich des Wohnens bietet sie konkrete, alltagsnahe Vorteile. Die DWG eG nutzt diesen besonderen Tag, um daran zu erinnern, warum sich die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft für viele Menschen lohnt.
Die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder ist der gesetzlich vorgeschriebene Zweck jeder eingetragenen Genossenschaft. Schriftlich festgehalten ist diese Pflicht im Genossenschaftsgesetz (GenG), das bereits seit dem Jahr 1889 die Tätigkeit von Genossenschaften regelt. Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG erfüllen diesen Förderauftrag primär durch die Versorgung ihrer Mitglieder mit sicherem und bezahlbarem Wohnraum.
Doch die wirtschaftlichen Vorteile der Genossenschaftsmitglieder enden nicht bei den attraktiven Miet- und Kaufpreisen für die Wohnungen und Häuser, die in der Regel deutlich unter dem jeweiligen Marktniveau liegen. Ein weiterer, keineswegs zu vernachlässigender Nutzwert/Pluspunkt besteht in den staatlichen Fördermitteln, die bei Erfüllung bestimmter Bedingungen als Zuschuss zu den monatlichen Einzahlungen winken. Als Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft können Anspruchsberechtigte gleich über zwei Förderinstrumente Geld vom Staat erhalten: über die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Und bei beiden haben sich in den letzten Jahren Anpassungen ergeben, die klar zum Vorteil der Mitglieder gereichen. Bereits in der vergangenen Woche hat die DWG eG noch einmal die Änderungen bei den Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage dargelegt. In dieser Woche möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt dem zweiten Förderweg, der Wohnungsbauprämie, einen Beitrag widmen. Denn auch dort hat es vor nicht allzu langer Zeit eine willkommene und lang erwartete Änderung gegeben.
In ihrem Blogbeitrag der vergangenen Woche hat die DWG eG neue Einzahlungsoptionen für ihre Mitglieder vorgestellt. Im Zuge dieser Erläuterung hat die Genossenschaft aus Großwallstadt zudem darauf aufmerksam gemacht, dass Einzahlungen in vermögenswirksame Leistungen entgegen der landläufigen Meinung keineswegs auf 40 Euro beschränkt sind. Es gibt jedoch Maximalbeträge, bis zu denen eine staatliche Förderung gewährt wird. In diesem Zusammenhang wurden die beiden relevanten Förderwege für Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft genannt: die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Und im Hinblick auf die Arbeitnehmersparzulage möchte die DWG eG in dieser Woche noch einmal eine Änderung ins Bewusstsein der Leser rücken, die viele vielleicht nicht (mehr) vor Augen haben: die Ausweitung der Einkommensgrenzen für das Förderprogramm.
40 Euro als Maximalbetrag für vermögenswirksame Leistungen sind seit Jahrzehnten in den Köpfen der Deutschen verankert. Erfahrungen zeigen, dass selbst die Berater bei Sparkassen oder Banken denken, man könne maximal 40 Euro vermögenswirksam anlegen, auf das Jahr gerechnet also 480 Euro einzahlen. Ein Irrtum, den die DWG eG in dieser Woche aufklären möchte.
Klimaschutz ist ein Thema, das uns alle angeht. Doch eine klimafreundliche Immobilie zu bauen oder zu kaufen kann ganz schön ins Geld gehen, denn ökologisch nachhaltiges Bauen verursacht häufig höhere Kosten als herkömmliche Bauvorhaben. Um den Bau von klimafreundlichen und gleichzeitig bezahlbarenWohngebäuden voranzutreiben, hat die Bundesregierung eine neue Förderinitiative ins Leben gerufen, die von der KfW-Bank umgesetzt wird: das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN). Angesichts steigender Baukosten und der dringenden Notwendigkeit, den CO₂-Ausstoß zu senken, bietet diese Förderung attraktive Anreize für Immobilienkäufer und Bauherren, die sich für energieeffizientes und ökologisch verantwortungsvolles Bauen interessieren. Die DWG eG stellt das neue Förderprogramm vor.
Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG Großwallstadt bieten eine hervorragende Möglichkeit, sich bezahlbaren Wohnraum zu sichern und Teil einer unterstützenden Gemeinschaft zu werden. Doch die anfänglichen Kosten für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können abschreckend wirken. Glücklicherweise bietet die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Förderprogramm an, das genau hier unterstützt. Dieses Programm reduziert die finanzielle Belastung beim Einstieg in eine Genossenschaft erheblich, wodurch mehr Menschen Zugang zu sicherem und bezahlbarem Wohnraum erhalten.
Am 26. April dieses Jahres wurde das neue Solarpaket I im Bundestag verabschiedet, welches die Installation und Anmeldung privater Photovoltaikanlagen erleichtern soll. Wir von der DWG eG aus Großwallstadt erklären Ihnen, welche Auswirkungen das Gesetz in der Praxis hat: Was bedeuten die Änderungen für Sie persönlich als Mieter? Was ändert sich für Vermieter und wie sieht es mit der gemeinschaftlichen Nutzung von Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden aus?
Der erste Samstag im Juli ist jedes Jahr ein besonderer Tag für Genossenschaften, denn dieses Datum wurde vom Internationalem Genossenschaftsbund (ICA) und den Vereinten Nationen der Würdigung dieser besonderen Organisationen gewidmet. Auch in diesem Jahr werden die Genossenschaften weltweit für ihren Beitrag gefeiert, den sie bei der Lösung wichtiger gesellschaftlicher Probleme leisten, mit denen sich auch die Vereinten Nationen befassen. Der diesjährige 102. „Internationale Tag der Genossenschaften“ am 6. Juli steht unter dem Motto „Genossenschaften gestalten eine bessere Zukunft für alle“. Die DWG eG nimmt den bevorstehenden Genossenschaftstag zum Anlass, um das Genossenschaftskonzept und die besonderen Vorteile für Mitglieder noch einmal kurz vorzustellen.