Im letzten Blogbeitrag hat die DWG eG die Mietpreisbremse ganz allgemein vorgestellt. Gerade erst haben sich Union und SPD bei ihren Sondierungsgesprächen darauf geeinigt, dieses Instrument für den Mieterschutz zu verlängern, wenn auch zunächst einmal nur für zwei Jahre. Ohne diese Verlängerung würde die Mietpreisbremse Ende 2025 auslaufen.
Da das wohnungspolitische Steuerungsinstrument im Rahmen der Sondierungsgespräche sehr kontrovers diskutiert wurde, möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche einige Pro- und Contra-Argumente aufzeigen.
Was für die Mietpreisbremse spricht
Erfahrungen zufolge zwingt der knapper werdende Wohnraum Mieter häufig dazu, einen überteuerten Mietpreis hinzunehmen, um den Zuschlag zu erhalten. Ein wichtiges Argument für die Mietpreisbremse besteht aus Sicht der DWG eG darin, dass sie Mietern in derartigen Fällen die Möglichkeit gibt, nachträglich die Höhe zu rügen und eine angemessene Miete zu verlangen. Außerdem wird es Vermietern durch die Vorgaben der Mietendeckelung erschwert, Modernisierungen dazu zu nutzen, unerwünschte Mietergruppen durch absichtlich überhöhte Preise zu vertreiben.
Darüber hinaus verstärken die steigenden Mieten die soziale Ungerechtigkeit, da sie Menschen mit niedrigem Einkommen am stärksten belasten. Denn diese geben anteilsmäßig am meisten für Wohnen und Energie aus. Gerade diesen Mietern kann die Mietpreisbremse besonders helfen.
Zumindest in der Theorie ist ein Mietendeckel zudem in Zeiten steigender Preise ein Inflationshemmer, da Teuerungen nicht ungebremst an Mieter weitergeben werden können.
Negativaspekte der Mietpreisbremse
Ein zentrales Problem beim Mietendeckel ist nach Einschätzung der DWG eG der Begriff der „Vergleichsmiete“, der oftmals einiges an Auslegungs- und Interpretationsspielraum lässt. Denn jede Wohnung ist in Bezug auf Lage, Struktur und Zustand einzigartig. Selbst wenn bestenfalls ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt, kann ein ortüblicher Preis für eine Wohnung nicht präzise bestimmt werden. Anhand vorab definierter Kriterien wie Alter, Fläche oder auch Anzahl der Zimmer wird lediglich ein Annährungswert gefunden, der jedoch Faktoren wie den Schnitt der Wohnung, den genauen Zustand, die Umgebungslautstärke und viele andere Aspekte außen vorlässt. Auf diesen Umstand weisen übrigens auch die Mietspiegel selbst hin.
Darüber hinaus werden mit der Mietpreisbremse lediglich die Symptome bekämpft, nicht jedoch die den steigenden Mieten zugrundeliegenden strukturellen Probleme. Sie verschafft zwar eine kurzfristige Linderung, trägt aber nichts zur Verbesserung oder gar Lösung der Grundproblematik bei, sondern verschärft diese nach Auffassung der DWG eG langfristig sogar. Auf dem Mietmarkt herrscht ein starkes Machtgefälle zugunsten der Vermieter, weil das Angebot in Bezug auf die Nachfrage deutlich zu gering ist. Sorgt eine gesetzliche Regelung nun für eine Deckelung der Mietpreise, wird perspektivisch noch weniger gebaut und der Bestand zudem weniger saniert und schlechter instandgehalten. Erfahrungen zeigen zudem, dass gezielt Schlupflöcher in der Regulierung gesucht und ausgenutzt werden, beispielsweise beim möblierten Wohnen. Auf lange Sicht hat die Mietpreisbremse nach Einschätzung der Genossenschaft aus Großwallstadt also eher einen negativen Effekt auf den Wohnungsmarkt.