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Die DWG eG stellt Reaktionen auf Änderungsvorschläge zum Genossenschaftsgesetz vor

Das Genossenschaftsgesetz (GenG) stellt die juristische Grundlage für die Tätigkeit von Genossenschaften in Deutschland dar. Um die Arbeit dieser wichtigen gesellschaftlichen Akteure zu unterstützen, hat der Gesetzgeber Ende Juni einen Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ vorgelegt, zu dem die DWG eG bereits in zwei Beiträgen Stellung genommen hat.

Im Anschluss an die Veröffentlichung der geplanten Änderungen am GenG haben sich auch zahlreiche andere betroffene Verbände, Vereine und Genossenschaften zu den Anpassungsvorschlägen geäußert. Deren Einschätzungen möchte die DWG eG an dieser Stelle einmal in zusammengefasster Form vorstellen.

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Die DWG eG wirft einen Blick auf erneuten Gesetzesentwurf zur Stärkung von Genossenschaften

Genossenschaften stellen ein bewährtes Modell gemeinschaftlicher Selbstorganisation dar. Sie funktionieren nach dem Prinzip des genossenschaftlichen Miteinanders: Menschen mit gemeinsamen Anliegen bündeln ihre Kräfte, um Ziele zu erreichen, die im Alleingang nicht oder nur schwer realisierbar sind. Dabei steht nicht der Profit, sondern das Wohl der Mitglieder im Vordergrund.

Besonders im Bereich des Wohnens zeigen sich die Vorteile dieses Modells deutlich: Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG setzen sich dafür ein, ihren Mitgliedern dauerhaft sicheren und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In Zeiten zunehmender Wohnungsnot und steigender Mietpreise sind derartige genossenschaftliche Strukturen ein wichtiger Gegenentwurf zum rein gewinnorientierten Wohnungsmarkt. Und von der Tätigkeit von Genossenschaften wie der DWG eG profitieren nicht nur die Mitglieder selbst, sondern die gesamte Gesellschaft. Denn das Wohnraumangebot von Wohnungsbaugenossenschaften leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes.

Den hohen Stellenwert genossenschaftlicher Leistungen hat auch die Regierung erkannt. Was die Politik tun möchte, um Genossenschaften ihre Arbeit zu erleichtern, wollen wir in dieser Woche einmal näher vorstellen.

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Pflichtprüfung bei der DWG eG: Erfahrungen lassen auf erneutes Top-Ergebnis hoffen

Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist ein Thema, das bei der DWG eG jedes Jahr auf der Agenda steht. Was auf den ersten Blick wie eine lästige Verpflichtung klingt, ist in der Praxis ein zentraler Baustein für Stabilität, Transparenz und Vertrauen in die genossenschaftliche Unternehmensform. Aus diesem Grund stellt die Genossenschaft aus Großwallstadt das Verfahren und die eigenen Erfahrungen in dieser Woche noch einmal vor.

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Gesetzesentwurf zur Stärkung von Genossenschaften, Teil 2: Was die DWG eG von der Ausweitung der Rechte der Prüfungsverbände hält

In ihrem jüngsten Beitrag auf diesem Blog hat die DWG eG ja einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der Genossenschaften in ihrer Arbeit stärken soll. Neben der in diesem Post angesprochenen Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften, die dort zahlreiche Prozesse vereinfachen soll, liegt der DWG eG ein weiterer Punkt besonders am Herzen: die Ausweitung der Rechte der Prüfungsverbände. Was genau geplant ist und warum sich dies positiv auf die deutsche Genossenschaftslandschaft auswirken dürfte, wird im Folgenden näher dargelegt.

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DWG eG wiederholt Erfahrungen der Vorjahre und erhält tadelloses Prüfungsergebnis

Genossenschaften genießen in Deutschland ein hohes Ansehen. Dieses Vertrauen ist berechtigt, da eingetragene Genossenschaften im Hinblick auf die Erfüllung ihres Förderauftrags und ihre verantwortungsvolle Wirtschaftsweise regelmäßig überprüft werden. Diese turnusmäßigen Pflichtprüfungen ermöglichen es unter anderem, eventuelle wirtschaftliche Probleme frühzeitig zu identifizieren und gegebenenfalls gegenzusteuern. So tragen diese regelmäßigen Kontrollen dazu bei, die Seriosität der Genossenschaften sicherzustellen und zu der besonderen Sicherheit der Mitgliedereinlagen beizutragen. Schließlich weisen Genossenschaften mit einer Quote von 0,1 Prozent die niedrigste Insolvenzhäufigkeit von allen Unternehmensformen auf.

Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von über zwei Millionen Euro werden am häufigsten geprüft: Bei der DWG eG steht demnach jedes Jahr die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch einen anerkannten Prüfungsverband auf der Agenda. Bereits im Mai hatte die Genossenschaft aus Großwallstadt darüber berichtet, dass die diesjährige Prüfung angelaufen war. Jetzt liegt das Ergebnis vor: Im Einklang mit den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist auch der Prüfungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 erneut mustergültig ausgefallen.

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DWG eG rechnet bei der genossenschaftlichen Pflichtprüfung erneut mit Bestzeugnis

Genossenschaften sind keine Unternehmen wie alle anderen. Sie zeichnen sich durch eine Vielzahl von Besonderheiten aus, darunter ein ausgesprochen wichtiger Unterschied: Anders als die meisten anderen Unternehmen gilt der Fokus der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht der Gewinnmaximierung, sondern der Förderung der Mitglieder. Diese Unterstützung kann unterschiedliche Formen annehmen, bei einer Wohnungsgenossenschaft wie der DWG eG besteht der Förderauftrag in einer sicheren und kostengünstigen Versorgung mit Wohnraum. Dieses Ziel wird gemeinschaftlich erreicht – will heißen: Die Mitglieder haben ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Geschäftspolitik ihrer Genossenschaft, können die Tätigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat überprüfen und zu bestimmten Punkten künftiger wirtschaftlicher Entscheidungen abstimmen.

Derart außergewöhnliche Vorgaben für die Tätigkeit eines Unternehmens wollen kontrolliert sein – und dass dies geschieht, wird über eine weitere Besonderheit gewährleistet: die Prüfungspflicht. Je nach Höhe der Bilanzsumme müssen sich Genossenschaften im ein- oder zweijährigen Turnus einer Pflichtprüfung unterziehen. Bei der DWG eG steht diese jedes Jahr auf dem Terminplan – und die Prüfung für das Geschäftsjahr 2023 ist bei der Genossenschaft aus Großwallstadt bereits angelaufen.

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Prüfungsbericht der DWG eG für das Geschäftsjahr 2022 liegt vor

Die verpflichtende regelmäßige Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfungsverband stellt einen wichtigen Baustein der Seriosität und Stabilität des genossenschaftlichen Geschäftsmodells dar. Erst im Mai wurde an dieser Stelle über den Beginn der diesjährigen Pflichtprüfung bei der DWG eG berichtet. Dieser Prüfungsprozess ist mittlerweile abgeschlossen und der Prüfbericht liegt vor. Wie aufgrund der positiven Erfahrungen aus den Vorjahren bereits damals vermutet, fanden die Prüfer bei der Genossenschaft aus Großwallstadt auch diesmal keinerlei Grund für Beanstandung und stellten für das Geschäftsjahr 2022 einen einwandfreien Prüfungsbericht aus.

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Diesjährige Prüfung bei der DWG eG angelaufen – Erfahrungen der Vorjahre lassen erneut erstklassiges Ergebnis erwarten

Genossenschaften erfreuen sich in Deutschland aus gutem Grund einer äußerst hohen Wertschätzung. Dieser Vertrauensvorschuss ist wohlverdient, denn dass eine eingetragene Genossenschaft verantwortlich wirtschaftet und ihrem Förderauftrag genügt, wird regelmäßig geprüft. Diese Pflichtprüfungen durch anerkannte Prüfungsverbände stellen eine wichtige Kontrollinstanz dar und dienen unter anderem dazu, etwaige wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und ihnen so entgegenwirken zu können.

Große Genossenschaften wie die DWG eG, deren Bilanzsumme zwei Millionen Euro übersteigt, müssen sich jedes Jahr dieser Prüfung unterziehen. Dieses engmaschige Kontrollsystem bedeutet eine besondere Sicherheit für die Mitglieder und ihre eingezahlten Gelder: Keine andere Unternehmensform ist so selten von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen wie die deutschen Genossenschaften, die Insolvenzquote beträgt gerade einmal 0,1 Prozent.

Bei der DWG eG in Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits angelaufen. Anlass für die Wohnungsbaugenossenschaft, das Verfahren und die Erfahrungen der vergangenen Jahre noch einmal vorzustellen.

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Genossenschaftlicher Prüfungsbericht: DWG eG hat auch 2021 vorbildlich gewirtschaftet

Genossenschaften zählen zu den solidesten Betrieben der deutschen Unternehmenslandschaft. Eine zentrale Säule der Beständigkeit des genossenschaftlichen Geschäftsmodells macht die engmaschige Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Geschäftsführung aus. Denn Genossenschaften sind verpflichtet, sich regelmäßigen Kontrollen durch einen unabhängigen Prüfungsverband zu unterziehen. Genossenschaften wie die DWG eG müssen diese Prüfung jedes Jahr, kleinere mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr absolvieren. Mithilfe der Erfahrung und Sachkenntnis eines Prüfers wird die geschäftliche Tätigkeit genauestens unter die Lupe genommen. So wird unter anderem sichergestellt, dass die jeweilige Genossenschaft ihrem Grundauftrag, der Förderung der Mitglieder, so gut es geht nachkommt.

Wie in der vergangenen Woche berichtet, wurde den Mitgliedern der DWG eG im Zuge der Generalversammlung 2022 auch der jüngste Prüfungsbericht des Prüfungsverbandes vorgestellt. Wie bereits in den Vorjahren hatte der bei der Versammlung anwesende Prüfer absolut nichts zu beanstanden und konnte der Genossenschaft aus Großwallstadt ein einwandfreies Prüfungsergebnis für das Geschäftsjahr 2021 ausstellen.

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DWG eG: Prüfung der Genossenschaft durch den Prüfungsverband hat begonnen

Das genossenschaftliche Geschäftsmodell genießt in Deutschland ein außergewöhnlich hohes Ansehen. Für die meisten ist das „eG“ für „eingetragene Genossenschaft“ hinter dem Namen eines Unternehmens gleichbedeutend mit Seriosität und Verlässlichkeit. Dieses hohe Verbrauchervertrauen ist verdient, nicht zuletzt, weil keine andere Rechtsform so selten von Insolvenzen betroffen ist wie die Genossenschaft. Ein derartig Status will jedoch auch geschützt werden, damit unseriöse Anbieter beispielsweise in Form von Kapitalanlagegenossenschaften den guten Namen nicht für ihre Zwecke missbrauchen. Eine bewährte Schutzmaßnahme ist die turnusmäßige Pflichtprüfung durch einen unabhängigen Prüfungsverband. Bei der DWG eG hat die Prüfung für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2020 in diesen Tagen begonnen.

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