In Bad Kreuznach befindet sich neben dem Bestandsobjekt in der Wilhelmstraße ein weiteres Objekt im Besitz der DWG eG: Bereits im vergangenen Jahr hat die Genossenschaft aus Großwallstadt ein Grundstück in der Rüdesheimer Straße erworben, auf dem sich zum Zeitpunkt des Kaufs noch eine alte, nicht mehr genutzte Halle befand. Auf dem ehemaligen Gelände eines Fliesenfachhandels soll nunmehr ein dreigeschossiges Wohngebäude entstehen. In dem Neubau mit Tiefgarage will die DWG eG 53 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von ca. 3.000 Quadratmetern schaffen. Die Pläne für dieses Großprojekt sind in den vergangenen Monaten weiter vorangeschritten. Die Erfahrungen der jüngsten Planungsstadien fasst die Wohnungsbaugenossenschaft im Folgenden für die Leserinnen und Leser dieses Blogs zusammen.
So weit ist die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans fortgeschritten
Wie bereits Anfang des Jahres berichtet, geht das Bauvorhaben der DWG eG an der Rüdesheimer Straße 120 mit einer gewissen Besonderheit einher: Für die Umsetzung wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Was das Besondere an diesem ist und inwiefern er sich von einem herkömmlichen Bebauungsplan unterscheidet, hat die Genossenschaft aus Großwallstadt erst kürzlich in einem eigenen Blogbeitrag erläutert. Die Fertigstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Unterzeichnung des Umsetzungsvertrages mit der Stadt Bad Kreuznach noch in diesem Jahr zu realisieren, zählt zu den wichtigen Zielen der Wohnungsbaugenossenschaft für 2024.
Für die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans müssen folgende Schritte durchlaufen werden:
- Fassung eines Aufstellungsbeschlusses durch den Planungsausschuss der Stadt
- Entwurf eines Bebauungsplans inklusive aller notwendigen Gutachten beispielsweise im Hinblick auf Schallschutz, Artenschutz und Umweltschutz
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Ämter
- Einarbeiten der hieraus entstehenden Rückmeldungen
- Offizielle Auslage des Bebauungsplans
Bei dem Bauvorhaben der DWG eG in Bad Kreuznach wurden die ersten vier Punkte bereits erfolgreich abgearbeitet. Und auch der letzte Schritt ist nicht mehr fern: Am 26. September hat der Stadtrat den Beschluss gefasst, dass der Bebauungsplan über den Zeitraum vom 16. Oktober bis zum 22. November öffentlich ausgelegt werden soll. Auch hier haben sowohl Vertreter der Öffentlichkeit als auch die städtischen Ämter noch einmal die Möglichkeit, Änderungs- und Ergänzungswünsche vorzubringen, welche im Anschluss ausgewertet und eingearbeitet werden können.
Wie es mit den Plänen der DWG eG weitergeht
Im Großen und Ganzen ist die aktuelle Planung weitgehend identisch mit den Plänen, wie sie die DWG eG auch bisher auf diesem Blog dargelegt hat. Sobald der Bebauungsplan beschlussfähig ist, werden seine Inhalte in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Kommune und der Genossenschaft aus Großwallstadt festgeschrieben. Aus diesem Vertrag ergeben sich dann auch die rechtlichen Vorgaben für die Umsetzung des Projektes, während der Bebauungsplan selbst nur bauliche Festsetzungen enthält.