Nur wenige Wochen ist es her, dass die DWG eG an dieser Stelle zuletzt über ihr Neubauvorhaben in Bad Kreuznach geschrieben hat: Erst Ende Oktober konnte die Genossenschaft aus Großwallstadt die Leserinnen und Leser über den gerade eingereichten Bauantrag für das Objekt in der Rüdesheimer Straße informieren. Lange musste sie nicht auf eine Antwort warten, denn schon im heutigen Blogbeitrag gibt es die gute Neuigkeit zu vermelden, dass die Erlaubnis zum Baubeginn erteilt wurde. Mit dieser kurzfristigen Abwicklung kann die DWG eG den überaus guten Erfahrungen bezüglich der Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden einen weiteren Eintrag hinzufügen. Und mit der Erteilung der Bauerlaubnis sind nunmehr alle behördlichen Voraussetzungen erfüllt, um mit dem Bauvorhaben starten zu können.
Schlagwort: Bad Kreuznach-Rüdesheimer Straße
An der Rüdesheimer Straße in Bad Kreuznach entsteht auf dem Areal eines früheren Fliesenfachhandels ein neues Kapitel städtischen Wohnens: Die DWG eG hat für diesen Standort ja ein Neubauvorhaben für ein Wohnhaus mit drei Vollgeschossen, integrierter Tiefgarage und einer Wohnfläche von ca. 3.000 Quadratmetern entwickelt. Mit den dort entstehenden 53 Wohnungen will die Genossenschaft aus Großwallstadt dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenwirken, der auch in dieser Region deutlich spürbar ist. Mit der Kombination aus Flächennachnutzung und zeitgemäßer Architektur leistet die DWG eG einen wichtigen Beitrag zur Entspannung des lokalen Wohnungsmarkts und setzt zugleich ein Zeichen für funktionales, zukunftsorientiertes Wohnen.
Regelmäßige Leser dieses Blogs durften bereits die Vorgeschichte dieses Vorhabens verfolgen, die bekanntermaßen über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan führte. Nach den guten Erfahrungen mit dem Prozess und dem erfolgreichen Abschluss dieses Verfahrens kann das Projekt nunmehr in seine nächste Entwicklungsphase übergehen. Wie diese aussieht, ist Thema dieses Blogbeitrags.
An der Rüdesheimer Straße in Bad Kreuznach plant die DWG eG ein zukunftsweisendes Wohnprojekt: Auf dem Gelände eines ehemaligen Fliesenfachhandels soll ein modernes, dreigeschossiges Wohngebäude inklusive Tiefgarage entstehen – ein Vorhaben, das nicht nur städtebaulich Akzente setzen, sondern auch dringend benötigten Wohnraum schaffen wird. Insgesamt sind 53 neue Wohneinheiten vorgesehen.
Doch dieses Projekt hebt sich nicht nur durch seine Größe und seinen sozialen Anspruch ab, sondern auch durch seinen planerischen Weg: Um das Bauvorhaben realisieren zu können, war eine Anpassung des geltenden Bebauungsplans notwendig. Dafür wurde ein sogenannter vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt, dessen Besonderheiten die Genossenschaft aus Großwallstadt hier etwas näher erläutert hat.
Das ambitionierte Neubauprojekt der DWG eG nimmt derzeit immer konkretere Formen an, sodass es sich lohnt, das Vorhaben noch einmal etwas genauer zu betrachten.
Neben der Rückschau auf das Erreichte ist der Jahresanfang ja stets auch ein idealer Zeitpunkt für einen Ausblick auf die Ziele für das gerade begonnene Jahr. Aus diesem Grund steht nach den beiden Texten der letzten Wochen, in denen die DWG eG die Erfahrungen des Jahres 2024 rekapituliert hat, nunmehr der Blick nach vorn auf dem Programm. In dieser Woche stellt die Genossenschaft aus Großwallstadt die Kernpunkte dessen vor, was dem aktuellen Stand der Planungen zufolge für 2025 auf der Agenda steht.
In Bad Kreuznach befindet sich neben dem Bestandsobjekt in der Wilhelmstraße ein weiteres Objekt im Besitz der DWG eG: Bereits im vergangenen Jahr hat die Genossenschaft aus Großwallstadt ein Grundstück in der Rüdesheimer Straße erworben, auf dem sich zum Zeitpunkt des Kaufs noch eine alte, nicht mehr genutzte Halle befand. Auf dem ehemaligen Gelände eines Fliesenfachhandels soll nunmehr ein dreigeschossiges Wohngebäude entstehen. In dem Neubau mit Tiefgarage will die DWG eG 53 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von ca. 3.000 Quadratmetern schaffen. Die Pläne für dieses Großprojekt sind in den vergangenen Monaten weiter vorangeschritten. Die Erfahrungen der jüngsten Planungsstadien fasst die Wohnungsbaugenossenschaft im Folgenden für die Leserinnen und Leser dieses Blogs zusammen.
Bebauungspläne sind ein wichtiges Instrument der kommunalen Bauleitplanung und spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung und Entwicklung von Städten und Gemeinden. In ihnen wird festgelegt, wie Grundstücke in bestimmten Gebieten genutzt werden dürfen und welche baulichen und gestalterischen Vorgaben dabei zu beachten sind. Gemeinden erstellen Bebauungspläne, um eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen zu vermeiden und eine hohe Lebensqualität für die Bewohner zu sichern.
Wenn sich jedoch besondere Bauvorhaben innerhalb eines bestehenden Bebauungsplanes nicht realisieren lassen, dann kann eine Sonderform dieses städtebaulichen Instruments zur Anwendung kommen: der vorhabenbezogene Bebauungsplan. Die DWG eG legt dar, was es mit diesem auf sich hat, und stellt eigene Erfahrungen vor.
Jährlich 400.000 neue Wohnungen hatte die Regierung als ehrgeiziges Ziel ausgegeben, um dem Wohnungsmangel in Deutschland entgegenzuwirken. Eine aktuelle Prognose des Münchner Ifo-Instituts zeigt nun, dass Wunsch und Wirklichkeit leider weit auseinanderliegen: Spätestens 2026 wird demnach die 200.000er-Grenze unterschritten werden. Wir von der DWG eG erklären die Hintergründe des unerfreulichen Trends – und warum Genossenschaften wie wir das Licht am Ende des Tunnels sein könnten.
In Bad Kreuznach hat die DWG eG ja große Pläne: Auf dem Grundstück eines ehemaligen Fliesenfachhandels will die Genossenschaft aus Großwallstadt ein dreigeschossiges Wohngebäude mit Tiefgarage bauen. Der Neubau auf dem Gelände an der Rüdesheimer Straße 120 soll künftig 53 Wohneinheiten beherbergen und so dem Förderauftrag der Wohnungsbaugenossenschaft in großem Stil gerecht werden. Um ein derartiges Großprojekt auf den Weg zu bringen, sind einige formelle Anforderungen zu erfüllen. Nach dem bereits im April 2023 erteilten Bauvorbescheid wurden noch im vergangenen Jahr weitere Schritte getan, um die Planungen der Umsetzungsphase näher zu bringen.
In den vergangenen Wochen hat die DWG eG ja in zwei ausführlichen Beiträgen das erfolgreiche Jahr 2023 Revue passieren lassen. Nach diesem Rückblick auf die Erfahrungen des Vorjahres nutzt die Genossenschaft aus Großwallstadt nun die Gelegenheit, einen Blick auf ihre Ziele für 2024 zu werfen. Denn die Arbeit einer Wohnungsbaugenossenschaft ist nie getan – um ihrem Förderauftrag gerecht zu werden, ist die DWG eG kontinuierlich damit befasst, ihren Immobilienbestand zu erhalten, zu vergrößern und zu verbessern.
In Bad Kreuznach verfügt die DWG eG ja nicht nur über ein Bestandsobjekt in der Wilhelmstraße, sondern hat vor einigen Monaten auch ein Grundstück in der Rüdesheimer Straße erworben. Auf diesem steht derzeit noch eine alte, mittlerweile nicht mehr genutzte Halle. Diese leerstehende Bestandsbebauung soll jedoch bald neuen Plänen der Genossenschaft aus Großwallstadt weichen: Nach dem Abriss ist dort der Bau eines Wohngebäudes mit rund 55 Wohnungen und einer Wohnfläche von mehr als 3.000 Quadratmetern geplant. Ein Neubau dieses Umfangs erfordert einiges an Planungsaufwand. Die Erfahrungen mit diesem Prozess möchte die DWG eG in diesem Beitrag noch einmal darlegen.