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Wohnungsbaugenossenschaft

Ratgeber Immobilien: Die DWG eG erläutert das Bauträgergeschäft – Teil 1

Die DWG eG ist ein Akteur mit viel Erfahrung und Expertise auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Als solcher kommt die Genossenschaft aus Großwallstadt immer wieder in Kontakt mit Fragen und Unklarheiten bezüglich grundsätzlicher Begriffe der Immobilienwirtschaft. Einige dieser Unsicherheiten möchte die Wohnungsbaugenossenschaft mit einer besonderen Blogserie aufklären. Im „Ratgeber Immobilien“ wurden bereits die Themen Nebenkostenabrechnung und Maklerwesen angesprochen, in dieser und der kommenden Woche soll es um das Bauträgergeschäft gehen.

Was ist ein Bauträger?

Bauträger sind Unternehmen, die in der Regel unbebaute Grundstücke erwerben, um diese zu erschließen, zu beplanen und mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern zu bebauen. Nach der Fertigstellung werden die derart errichteten Objekte entweder als Gesamtimmobilie oder in Form von einzelnen Eigentumswohnungen an private Käufer veräußert. Wie die DWG eG betont, unterscheiden sich Bauträger in einem zentralen Punkt von anderen Anbietern im Schlüsselfertigbau wie etwa Fertighausherstellern oder Generalunternehmern: Sie verkaufen die Immobilie inklusive der dazugehörigen Grundstücke beziehungsweise Grundstücksanteile.

Bauträger dominieren den Markt der schlüsselfertigen Neubau-Immobilien insbesondere im Bereich der Eigentumswohnungen – diese sind in Deutschland nahezu ausschließlich bei derartigen Unternehmen zu finden. Einfamilienhäuser werden von Bauträgerunternehmen insbesondere in Form von Reihen- und Doppelhäusern angeboten.

Neubaukauf vom Komplettanbieter

Der Bauträger übernimmt die gesamte Planung und Umsetzung des Bauvorhabens, das heißt: Er holt nicht nur sämtliche erforderlichen Genehmigungen bei den Behörden ein, sondern beauftragt auch die für die Umsetzung des Bauvorhabens benötigten Bauunternehmen und Handwerksbetriebe. Im Verlauf der Bautätigkeiten koordiniert und überwacht er deren Tätigkeit. Wie die DWG eG erklärt, erhält der Käufer also am Ende eine bezugsfertige Immobilie – und hat mit dem eigentlichen Bau und den damit verbundenen Formalitäten und Baufirmen nichts zu tun.

Der Neubaukauf bei einem Bauträger bedeutet also einen Immobilienerwerb von einem Komplettanbieter mit einem komfortablen Rundum-Service – mit dem zusätzlichen Vorteil, dass auch die Grundstücksangelegenheiten bereits erledigt sind und das dazugehörige Grundstück beziehungsweise der Grundstücksanteil gleich mitgekauft wird.

Was ist der Zahlungsplan?

Wie die DWG eG hervorhebt, zählt der Zahlungsplan zu den wichtigsten Besonderheiten beim Immobilienkauf von einem Bauträger. Dieser Zahlungsplan macht ein zentrales Element des Kaufvertrages aus und regelt, welcher Anteil des Kaufpreises zu welchem Zeitpunkt zu entrichten ist. Die zeitliche Regelung richtet sich nach dem Baufortschritt, Teilzahlungen werden also beispielsweise nach Fertigstellung des Rohbaus, nach Abschluss der Sanitär- und Elektroarbeiten und nach der abschließenden Fertigstellung fällig. Wichtig ist hierbei, dass die Kaufsumme maximal auf sieben Raten aufgeteilt werden darf.

In der nächsten Woche wird der Ratgeber zum Thema Bauträger fortgesetzt … dann gibt die DWG eG unter anderem Tipps zur Vertragsgestaltung und zu Abnahme- und Gewährleistungsmängeln.

Mitgliederwerbung der DWG eG

Derweil setzt die Genossenschaft aus Großwallstadt ihre aktive Mitgliederwerbung fort: Über die zentrale Rufnummer 069 67773900 informieren geschulte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Interessierte über die Möglichkeiten und Vorzüge eine Mitgliedschaft in der Wohnungsbaugenossenschaft.

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