Als Wohnungsbaugenossenschaft möchte die DWG eG auf diesem Blog auch Grundsätzliches rund ums Wohnen und den deutschen Wohnungsmarkt ansprechen und hilfreiche Tipps und Informationen zum Thema Immobilien geben. Zu einem besonders typischen Phänomen des Immobilienmarktes zählt das Maklerwesen: Insbesondere Käufer und Verkäufer, aber auch Mieter und Vermieter nutzen häufig die Dienste eines Immobilienmaklers als Unterstützung bei ihrer Suche nach der passenden Immobilie oder dem richtigen Abnehmer. Viele verbinden in diesem Zusammenhang den Begriff des Maklers mit negativen Assoziationen, da sie vorwiegend den Kostenfaktor betrachten.
Dabei erbringen gute Immobilienmakler eine durchaus wichtige Dienstleistung, die aus wesentlich mehr besteht, als lediglich Käufer und Verkäufer beziehungsweise Mieter und Vermieter zusammenzubringen. Die DWG eG zeigt das Spektrum der Maklerleistungen und regionale Unterschiede bei den anfallenden Maklergebühren auf.
Mitglieder der DWG eG können sich den Makler sparen
Zu den klassischen Maklerleistungen, mit denen Immobilienmakler eine oder beide Parteien unterstützen, zählen:
- Fachkundige Wertermittlung für die Immobilie auf der Grundlage einer Marktanalyse
- Beantragung des mittlerweile für den Verkauf oder für die Neuvermietung von Wohngebäuden verpflichtend erforderlichen Energieausweises. Dieser liegt für ein klassisches Einfamilienhaus oftmals nicht vor und muss erstellt werden. Die Beantragung übernimmt der Makler oder leistet Unterstützung bei den damit verbundenen Formalien.
- Werbe- und Marketingmaßnahmen für die Wohnung oder das Haus
- Vorabprüfung von Kaufinteressenten
- Abwicklung von Schriftverkehr, Rückfragen, Anfragen und Besichtigungsterminen etc.
- Vorbereitungen für den Notartermin zwischen Käufer und Verkäufer sowie Vorbereitung und Mitgestaltung des Kaufvertrages
Wie die DWG eG hervorhebt, haben Bestandsmitglieder, die bei der Genossenschaft aus Großwallstadt mieten, auch hier einen entscheidenden Vorteil: All diese Dienstleistungen werden für sie abgedeckt, ohne dass Maklergebühren jeglicher Art anfallen.
Maklergebühren bei Verkauf und Vermietung
Wer kein Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG ist, muss für diese Leistungen die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen – und für diese Dienstleistung eine entsprechende Vergütung zahlen.
Bei der Vermietung ist die maximal zulässige Provision bundesweit auf 2,38 Nettokaltmieten (zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer) begrenzt. Dabei gilt bei der Vermittlung von Mietverhältnissen seit 2015 das Bestellerprinzip. Seitdem hat der Auftraggeber, also im Regelfall der Immobilieneigentümer, die Maklercourtage zu tragen.
Beim Verkauf wird die Höhe der Maklergebühren für gewöhnlich durch marktübliche Sätze bestimmt. Je nach Bundesland können diese zwischen 3,57 und 7,14 Prozent des Kaufpreises liegen. Wie die DWG eG betont, gibt es nicht nur regional unterschiedliche Gebührensätze, auch bezüglich der Regelung, welche Partei welchen Anteil an der Provision zu zahlen hat, bestehen Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern. Während in einigen die Maklercourtage üblicherweise komplett vom Käufer zu tragen ist, wird in anderen zwischen der Innen- und Außenprovision unterschieden. Innenprovision bezeichnet die Maklergebühren, die vom Verkäufer getragen werden, Außenprovision jene, die der Käufer zu zahlen hat. In den meisten Bundesländern wird die Maklercourtage hälftig zwischen Verkäufer und Käufer geteilt.