Die Wohnungspolitik, vor allem die Versorgung der Menschen mit bezahlbarem Wohnraum, gehört zu den zentralen Herausforderungen der aktuellen Regierung. Neben Maßnahmen zur Ankurbelung des Wohnungsbaus wie beispielsweise dem Bau-Turbo oder Förderprogrammen zur Reaktivierung ins Stocken geratener Bauvorhaben setzt die Politik derzeit auch auf gleich mehrere Änderungen am bestehenden Mietrecht. Als Wohnungsbaugenossenschaft, die primär Wohnungen für die Vermietung im Bestand hält und erstellt, hat die DWG eG selbstverständlich großes Interesse an diesen politischen Plänen. Deshalb möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt für ihre Mieter und andere Interessierte in dieser Woche zunächst einmal die zentralen Punkte des Gesetzesentwurfs darlegen, bevor sie in der nächsten Woche wichtige Kritikpunkte vorstellt.
Der Bedarf an bezahlbarem und zugleich zukunftsfähigem Wohnraum ist in Deutschland seit Jahren ausgesprochen hoch. In vielen Städten und Regionen fehlen Wohnungen, während die zuletzt deutlich gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten zahlreiche Projekte ausbremsen. Umso wichtiger sind zielführende Förderinstrumente, die neuen Wohnraum realisierbar machen und gleichzeitig moderne Effizienzstandards unterstützen. Attraktive Förderkonditionen können ein entscheidender Hebel sein, um geplante Wohnbauprojekte schneller umzusetzen und dringend benötigte Kapazitäten auf den Markt zu bringen. Genau hier setzt eine Verbesserung an, die jetzt bei der Förderung von Effizienzhäusern 55 Plus in Kraft getreten ist. Die DWG eG stellt das ursprüngliche Programm und die Änderungen vor.
Neben der Schaffung von neuem Wohnraum durch eigene Bauaktivitäten oder den Zukauf von Immobilien hat die DWG eG einen weiteren wichtigen Aufgabenbereich, um ihre Mitglieder stets mit lebenswerten Wohnungen versorgen zu können: ihre bestehenden Immobilien immer auf dem neuesten Stand zu halten und über gezielte Modernisierungsmaßnahmen kontinuierlich an die Ansprüche heutiger Mieter anzupassen. Wie im Ausblick auf 2026 berichtet, hat sich die Genossenschaft aus Großwallstadt die Aufwertung des eigenen Immobilienbestands sogar als einen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte für das laufende Jahr gesetzt. Zu den Objekten, die auf der Liste der geplanten Erneuerungsmaßnahmen steht, gehört auch das Gebäude in der Wilhelmstraße in Bad Kreuznach – und der Anfang ist dort sogar schon gemacht.
Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Und es bringt eine wichtige Änderung für Mieter und Vermieter mit sich. Erstmals werden die CO₂-Kosten beim Heizen nicht mehr automatisch vollständig auf die Mietparteien umgelegt, sondern abhängig von der energetischen Qualität des Gebäudes zwischen beiden Seiten aufgeteilt.
Doch was genau regelt das Gesetz? Wer zahlt künftig welchen Anteil? Und wie wird das berechnet?
Als DWG eG verstehen wir es als unseren Auftrag, über aktuelle Entwicklungen rund um Immobilien und bezahlbares Wohnen transparent und verständlich zu informieren. Im Folgenden erläutern wir die gesetzlichen Hintergründe sowie die praktische Umsetzung der neuen Regelung.
Viele Menschen möchten gerne für die Sicherung der eigenen Zukunft ein finanzielles Polster anlegen. Doch gerade für Arbeitnehmer mit nicht allzu großzügigen Einkünften ist dies nicht immer einfach. Um auch abhängig Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, Schritt für Schritt in ein gesichertes Leben im Alter zu gehen, gibt es die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen (VL): regelmäßige Geldbeträge, die vom Arbeitgeber direkt in dafür vorgesehene Unternehmen eingezahlt und so gezielt für die Sicherung eingesetzt werden.
Um insbesondere Gering- und Normalverdienende bei diesem Vorhaben zu unterstützen, hat der Staat einen zusätzlichen Anreiz für die Nutzung von vermögenswirksamen Leistungen geschaffen: die Arbeitnehmersparzulage. Diese wird bei Vorliegen bestimmter Bedingungen als Förderleistung zu den Einzahlungen in den Vertrag oder die Beteiligung gezahlt. Das Beste daran: Auch Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften wie der DWG eG profitieren, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, von dem staatlichen Zuschuss. Wie das funktioniert und wer Anspruch hat, erläutert die Genossenschaft aus Großwallstadt im folgenden Beitrag.
Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) will der Staat seine Bürger dabei unterstützen, Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke einzusetzen und unter bestimmten Voraussetzungen Eigenkapital anzusparen. Die meisten denken bei der Wohnungsbauprämie direkt an den guten alten Bausparvertrag, mit dem dementsprechend für den Kauf oder die Modernisierung einer eigenen Immobilie gespart wird. Viele vergessen oder wissen gar nicht, dass dies keineswegs der einzige Weg ist, von dem staatlichen Zuschuss zu profitieren. Denn als staatliches Instrument der Wohnungsbauförderung werden über die WoP auch Einzahlungen in Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG bezuschusst. Diesen wichtigen Vorteil einer Mitgliedschaft bei der Genossenschaft aus Großwallstadt wollen wir im heutigen Blogbeitrag noch einmal etwas näher beleuchten.
Nachdem die letzten beiden Beiträge auf diesem Blog ganz im Zeichen des Rückblicks auf das gerade beendete Geschäftsjahr standen, richtet die DWG eG im heutigen Post ihren Blick auf die Zukunft. Denn heute soll es um die Pläne der Genossenschaft aus Großwallstadt für das kommende Jahr gehen. Und eines lässt sich bereits heute sagen: So spannend die Erfahrungen im Jahr 2025 auch waren, 2026 verspricht mindestens genauso ereignisreich zu werden.
Wie in jedem Jahr nutzt die DWG eG die Zeit des Jahreswechsels für einen Rückblick auf die zurückliegenden zwölf Monate. Auch in diesem Jahr besteht diese Rückschau aus zwei Teilen. Nachdem in der vergangenen Woche bereits die wichtigsten Aktivitäten im Objektbestand vorgestellt wurden, ist der nunmehr folgende zweite Beitrag der betriebswirtschaftlichen Entwicklung der Wohnungsbaugenossenschaft gewidmet. Und in Großwallstadt ist man stolz auf das trotz oft widriger Bedingungen Erreichte.
Es ist geschafft: Mit 2025 liegt ein bewegtes und ereignisreiches Jahr hinter uns allen. Nachdem der Festtagstrubel und die Neujahrsfeierlichkeiten verklungen sind, tritt oft ein wenig Ruhe ein. Eine ideale Zeit, um auf das jüngst abgeschlossene Geschäftsjahr zurückzuschauen und sich die Erfolge, aber auch die Herausforderungen der vergangenen Monate in Erinnerung zu rufen. Genau dies tut die DWG eG jedes Jahr im Zuge einer zweiteiligen Rückschau, die den Erfahrungen des vorangegangenen Jahres gewidmet ist. Wie immer geht es im ersten Teil um die Objekte und Bauvorhaben der letzten zwölf Monate, während der zweite Beitrag die wirtschaftliche Entwicklung der Genossenschaft aus Großwallstadt in den Fokus rückt. In dieser Woche steht also der Immobilienbestand der Wohnungsbaugenossenschaft auf dem Themenplan.
Dass die Mieten in Deutschland seit geraumer Zeit steigen und bezahlbare Wohnungen mittlerweile insbesondere in größeren Städten echten Seltenheitswert haben, ist den meisten von uns bekannt und wurde auf diesem Blog der DWG eG auch bereits häufig thematisiert. Doch wie stark sich diese Verteuerung tatsächlich auf das aktuelle Mietniveau ausgewirkt hat, ist so manchem nicht wirklich bewusst. Um das volle Ausmaß des Preisauftriebs bei Mietwohnungen aufzuzeigen, hat sich die Genossenschaft aus Großwallstadt kürzlich einmal etwas näher mit den Kosten für Mietwohnungen in Deutschland beschäftigt. Die Erfahrungen aus dieser internen Erhebung lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: Wenngleich sich bei Bestandsmietverträgen oftmals noch bezahlbare Preise finden lassen, ist bei der Neuvermietung ein enormer Preisanstieg zu beobachten.