Für eingetragene Genossenschaften in Deutschland ist die regelmäßige Pflichtprüfung ein fester Bestandteil der gesetzlichen Vorgaben. Grundlage dafür ist das Genossenschaftsgesetz, das entsprechende Regelungen zur Kontrolle der genossenschaftlichen Arbeit enthält. Wie oft diese Prüfung stattfinden muss, richtet sich nach der wirtschaftlichen Größe des jeweiligen Unternehmens. Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von mehr als zwei Millionen Euro müssen sich jedes Jahr durch einen unabhängigen Prüfungsverband prüfen lassen, kleinere Genossenschaften unterliegen dieser Kontrolle in einem Turnus von maximal zwei Jahren.
Die DWG eG gehört aufgrund ihrer Größenordnung zu den Genossenschaften, für die eine jährliche Prüfung vorgeschrieben ist. Und die diesjährige Prüfung hat gerade begonnen.