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DWG eG plant Teilung des Mehrparteienhauses in Haibach – Genossenschaft hat gute Erfahrungen mit Verkäufen an Mitglieder gemacht

Im vergangenen Jahr hat die DWG eG ja ein Gebäude in der unterfränkischen Gemeinde Haibach erworben. Das Objekt besteht aus einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt drei Wohnungen, von denen zwei schon zum Zeitpunkt des Kaufes seit längerer Zeit leer standen. Für diese beiden Einheiten stand von Anfang an ein umfassendes Renovierungskonzept auf der Agenda, welches im Februar in Angriff genommen wurde. Während diese Arbeiten bald abgeschlossen sein werden, hat die Genossenschaft aus Großwallstadt bereits weitere Pläne für das Objekt: Das Gebäude soll nunmehr nach WEG-Recht geteilt werden.

Die Renovierungsmaßnahme

Das Gebäude in Haibach wurde am 1. November 2022 offiziell in den Immobilienbestand der DWG eG aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt stand bereits fest, dass der Instandhaltungszustand der beiden unvermieteten Einheiten Aufwertungsmaßnahmen notwendig machen würde, um diese an die Standards der Genossenschaft aus Großwallstadt und den ansonsten sehr guten Gesamtzustand des Gebäudes anzugleichen. Bei den betroffenen Einheiten handelt es sich um eine großzügig geschnittene Wohnung in Maisonette-Bauweise und eine Wohnung im Erdgeschoss. So bei den Aufwertungsarbeiten an den beiden Wohnungen weiterhin alles nach Zeitplan läuft, dürfte die Maßnahme innerhalb der nächsten Wochen beendet sein. Nach der Fertigstellung werden die Ergebnisse selbstverständlich auf diesem Blog in Form von interessanten „Vorher-nachher“-Bildern präsentiert.

Die Teilungspläne

Da dieser Teil der Pläne nunmehr nahezu abgeschlossen ist, wendet man sich bei der DWG eG einem anderen Aspekt der Änderungsvorhaben für das Objekt zu: der Teilung nach WEG-Recht. Hierbei wird ein Gebäude, das sich im Besitz eines einzelnen Eigentümers befindet, in mehrere Miteigentumsanteile aufgeteilt, die dann an unterschiedliche Käufer veräußert werden können.

Dies geschieht über eine sogenannte Teilungserklärung, die für das Gebäude jene Bereiche definiert, die bei einem Verkauf in den Einzelbesitz eines bestimmten Eigentümers übergehen (Sondereigentum) und jene, die allen Eigentümern gemeinsam gehören (Gemeinschaftseigentum). Das Sondereigentum besteht oft aus einer Wohnung und gegebenenfalls zugehörigen Kellerräumlichkeiten, während Flure und Treppenhäuser in den Bereich des Gemeinschaftseigentums fallen.

Der Hintergrund für die Teilung

Das Teilungsvorhaben in Haibach geschieht vor dem Hintergrund einer besonderen Eigenschaft der DWG eG: Bei der Genossenschaft aus Großwallstadt handelt es sich um eine eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft. Das bedeutet: Während klassische Wohnungsbaugenossenschaften ihre Immobilien ausschließlich vermieten dürfen, ist bei den Objekten der DWG eG neben der Vermietung immer auch ein Verkauf an die Mitglieder denkbar. Mit der Teilungserklärung schafft die Genossenschaft aus Großwallstadt die Grundlage dafür, die drei Wohnungen in Haibach in Zukunft wahlweise vermieten oder auch verkaufen zu können.

Dank ihres besonderen Förderauftrages ist die DWG eG also in der Lage, ihren Mitgliedern nicht nur zu lebenswerten und bezahlbaren Mietwohnungen, sondern auch zu Wohneigentum zu verhelfen. Gebäude wie das Mehrparteienhaus in Haibach sind das perfekte Objekt für ein derartiges Vorhaben: Das Gebäude als solches zu kaufen kommt für den Großteil der Mitglieder schon alleine aufgrund des dafür notwendigen Kapitals nicht infrage. Durch die Teilung kommen nicht nur mehr Personen zu dem Vorteil von Wohneigentum, die Wohnungen werden durch das gegenüber dem Gesamtgebäude kleinere Volumen auch bezahlbarer.

Neben der Möglichkeit des Kaufs wird die DWG eG die Wohnungen in Haibach auch zur Miete anbieten. Mit dieser Wahlmöglichkeit hat die Wohnungsbaugenossenschaft bislang die besten Erfahrungen gemacht, denn so kann sie jedem Interessenten, sei es Mieter oder Käufer, die passende Lösung bieten.

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