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Die DWG eG stellt Reaktionen auf Änderungsvorschläge zum Genossenschaftsgesetz vor

Das Genossenschaftsgesetz (GenG) stellt die juristische Grundlage für die Tätigkeit von Genossenschaften in Deutschland dar. Um die Arbeit dieser wichtigen gesellschaftlichen Akteure zu unterstützen, hat der Gesetzgeber Ende Juni einen Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ vorgelegt, zu dem die DWG eG bereits in zwei Beiträgen Stellung genommen hat.

Im Anschluss an die Veröffentlichung der geplanten Änderungen am GenG haben sich auch zahlreiche andere betroffene Verbände, Vereine und Genossenschaften zu den Anpassungsvorschlägen geäußert. Deren Einschätzungen möchte die DWG eG an dieser Stelle einmal in zusammengefasster Form vorstellen.

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Aktuelles

Die DWG eG bemängelt einen Punkt bei geplanten Änderungen des GenG – Kritik basiert auf langjährigen Erfahrungen

In ihrem jüngsten Blogbeitrag hatte die DWG eG über den erneuten Versuch der Bundesregierung berichtet, ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ auf den Weg durch den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess zu bringen. Wie in diesem dargelegt, begrüßt die Genossenschaft die Zielrichtung dieses Gesetzesvorhabens und befürwortet die vorgesehenen Änderungen in ihrer Gesamtheit. In einem Punkt hat man in Großwallstadt jedoch Vorbehalte. Worauf sich diese beziehen und auf welchen Erfahrungen aus der Praxis sie basieren, soll im Folgenden näher dargelegt werden.

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Aktuelles

Die DWG eG wirft einen Blick auf erneuten Gesetzesentwurf zur Stärkung von Genossenschaften

Genossenschaften stellen ein bewährtes Modell gemeinschaftlicher Selbstorganisation dar. Sie funktionieren nach dem Prinzip des genossenschaftlichen Miteinanders: Menschen mit gemeinsamen Anliegen bündeln ihre Kräfte, um Ziele zu erreichen, die im Alleingang nicht oder nur schwer realisierbar sind. Dabei steht nicht der Profit, sondern das Wohl der Mitglieder im Vordergrund.

Besonders im Bereich des Wohnens zeigen sich die Vorteile dieses Modells deutlich: Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG setzen sich dafür ein, ihren Mitgliedern dauerhaft sicheren und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In Zeiten zunehmender Wohnungsnot und steigender Mietpreise sind derartige genossenschaftliche Strukturen ein wichtiger Gegenentwurf zum rein gewinnorientierten Wohnungsmarkt. Und von der Tätigkeit von Genossenschaften wie der DWG eG profitieren nicht nur die Mitglieder selbst, sondern die gesamte Gesellschaft. Denn das Wohnraumangebot von Wohnungsbaugenossenschaften leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes.

Den hohen Stellenwert genossenschaftlicher Leistungen hat auch die Regierung erkannt. Was die Politik tun möchte, um Genossenschaften ihre Arbeit zu erleichtern, wollen wir in dieser Woche einmal näher vorstellen.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Ein Anruf mit Mehrwert: Wie die DWG eG über die 06967773904 neue Mitglieder gewinnt

Bei der DWG eG steht die Förderung der Mitglieder im Zentrum aller Erwägungen. Da große Ziele wie die Schaffung von neuem Wohnraum mit vielen Beteiligten leichter zu erreichen ist als mit wenigen, macht die Mitgliederwerbung einen wichtigen Teil der Arbeit der Wohnungsbaugenossenschaft aus. Darüber hinaus möchte man auch vielen Menschen den Zugang zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft ermöglichen. Der Prozess der aktiven Mitgliederwerbung wurde von der Genossenschaft aus Großwallstadt daher über die Jahre immer weiter perfektioniert.

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Die DWG eG erinnert zum Tag der Genossenschaften an den hohen Wert des solidarischen Miteinanders

Jedes Jahr am ersten Samstag im Juli wird weltweit der Internationale Tag der Genossenschaften begangen. Dieser dient als Anlass, das gesellschaftliche Engagement und die positiven Auswirkungen genossenschaftlicher Organisationen sichtbar zu machen. Weltweit sind rund eine Milliarde Menschen Mitglied in einer Genossenschaft, über 280 Millionen finden in diesen Kooperativen einen Arbeitsplatz. Diese Zahlen sprechen für sich – und zeigen, wie bedeutend die Genossenschaftsidee auch heute noch ist. Besonders im Bereich des Wohnens bietet sie konkrete, alltagsnahe Vorteile. Die DWG eG nutzt diesen besonderen Tag, um daran zu erinnern, warum sich die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft für viele Menschen lohnt.

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Wohnungsbaugenossenschaft

DWG eG weist auf höhere Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage hin

In ihrem Blogbeitrag der vergangenen Woche hat die DWG eG neue Einzahlungsoptionen für ihre Mitglieder vorgestellt. Im Zuge dieser Erläuterung hat die Genossenschaft aus Großwallstadt zudem darauf aufmerksam gemacht, dass Einzahlungen in vermögenswirksame Leistungen entgegen der landläufigen Meinung keineswegs auf 40 Euro beschränkt sind. Es gibt jedoch Maximalbeträge, bis zu denen eine staatliche Förderung gewährt wird. In diesem Zusammenhang wurden die beiden relevanten Förderwege für Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft genannt: die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Und im Hinblick auf die Arbeitnehmersparzulage möchte die DWG eG in dieser Woche noch einmal eine Änderung ins Bewusstsein der Leser rücken, die viele vielleicht nicht (mehr) vor Augen haben: die Ausweitung der Einkommensgrenzen für das Förderprogramm.

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Neue Einzahlungsvarianten bei der DWG eG

40 Euro als Maximalbetrag für vermögenswirksame Leistungen sind seit Jahrzehnten in den Köpfen der Deutschen verankert. Erfahrungen zeigen, dass selbst die Berater bei Sparkassen oder Banken denken, man könne maximal 40 Euro vermögenswirksam anlegen, auf das Jahr gerechnet also 480 Euro einzahlen. Ein Irrtum, den die DWG eG in dieser Woche aufklären möchte.

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DWG eG hofft nach Verabschiedung des Bürokratieentlastungs-Gesetzes auf positive Erfahrungen für Genossenschaften

Am 26. September hat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz den Deutschen Bundestag passiert. Wie der Name bereits vermuten lässt, dient das Gesetz dem Abbau überflüssiger Bürokratie, um Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft und die Verwaltung zu entlasten. Mit der Annahme des Gesetzesentwurfs sind auch Änderungen am Genossenschaftsgesetz verbunden, denen die DWG eG bereits am 3. und 10. September zwei Blogbeiträge gewidmet hat. Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, fasst die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt noch einmal die wichtigsten die Arbeit von Genossenschaften betreffenden Punkte zusammen.

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Die Europäische Genossenschaft – eine mögliche Alternative für die DWG eG?

Seit dem 18. August 2006 besteht die Möglichkeit, eine Genossenschaft auf europäischer Ebene zu gründen: eine Societas Cooperativa Europea (SCE). Aber wo liegen eigentlich die Unterschiede zu einer (Wohnungsbau-)Genossenschaft nach ausschließlich deutschem Recht? Und stellt die Europäische Genossenschaft möglicherweise eine sinnvolle alternative Rechtsform für die DWG eG aus Großwallstadt dar? In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf dieses Thema.

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Aktuelles

Gesetzesentwurf zur Stärkung von Genossenschaften, Teil 2: Was die DWG eG von der Ausweitung der Rechte der Prüfungsverbände hält

In ihrem jüngsten Beitrag auf diesem Blog hat die DWG eG ja einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der Genossenschaften in ihrer Arbeit stärken soll. Neben der in diesem Post angesprochenen Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften, die dort zahlreiche Prozesse vereinfachen soll, liegt der DWG eG ein weiterer Punkt besonders am Herzen: die Ausweitung der Rechte der Prüfungsverbände. Was genau geplant ist und warum sich dies positiv auf die deutsche Genossenschaftslandschaft auswirken dürfte, wird im Folgenden näher dargelegt.

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