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Wohnungsbaugenossenschaft

Bei Einzahlungen bei der DWG eG von der Arbeitnehmersparzulage profitieren

Viele Menschen möchten gerne für die Sicherung der eigenen Zukunft ein finanzielles Polster anlegen. Doch gerade für Arbeitnehmer mit nicht allzu großzügigen Einkünften ist dies nicht immer einfach. Um auch abhängig Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, Schritt für Schritt in ein gesichertes Leben im Alter zu gehen, gibt es die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen (VL): regelmäßige Geldbeträge, die vom Arbeitgeber direkt in dafür vorgesehene Unternehmen eingezahlt und so gezielt für die Sicherung eingesetzt werden.

Um insbesondere Gering- und Normalverdienende bei diesem Vorhaben zu unterstützen, hat der Staat einen zusätzlichen Anreiz für die Nutzung von vermögenswirksamen Leistungen geschaffen: die Arbeitnehmersparzulage. Diese wird bei Vorliegen bestimmter Bedingungen als Förderleistung zu den Einzahlungen in den Vertrag oder die Beteiligung gezahlt. Das Beste daran: Auch Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften wie der DWG eG profitieren, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, von dem staatlichen Zuschuss. Wie das funktioniert und wer Anspruch hat, erläutert die Genossenschaft aus Großwallstadt im folgenden Beitrag.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Die DWG eG erläutert den Mitgliederanspruch auf die Wohnungsbauprämie

Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) will der Staat seine Bürger dabei unterstützen, Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke einzusetzen und unter bestimmten Voraussetzungen Eigenkapital anzusparen. Die meisten denken bei der Wohnungsbauprämie direkt an den guten alten Bausparvertrag, mit dem dementsprechend für den Kauf oder die Modernisierung einer eigenen Immobilie gespart wird. Viele vergessen oder wissen gar nicht, dass dies keineswegs der einzige Weg ist, von dem staatlichen Zuschuss zu profitieren. Denn als staatliches Instrument der Wohnungsbauförderung werden über die WoP auch Einzahlungen in Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG bezuschusst. Diesen wichtigen Vorteil einer Mitgliedschaft bei der Genossenschaft aus Großwallstadt wollen wir im heutigen Blogbeitrag noch einmal etwas näher beleuchten.

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Aktuelles

Nach den positiven Erfahrungen des letzten Jahres blickt die DWG eG optimistisch auf 2026

Nachdem die letzten beiden Beiträge auf diesem Blog ganz im Zeichen des Rückblicks auf das gerade beendete Geschäftsjahr standen, richtet die DWG eG im heutigen Post ihren Blick auf die Zukunft. Denn heute soll es um die Pläne der Genossenschaft aus Großwallstadt für das kommende Jahr gehen. Und eines lässt sich bereits heute sagen: So spannend die Erfahrungen im Jahr 2025 auch waren, 2026 verspricht mindestens genauso ereignisreich zu werden.

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Aktuelles

Die DWG eG stellt Reaktionen auf Änderungsvorschläge zum Genossenschaftsgesetz vor

Das Genossenschaftsgesetz (GenG) stellt die juristische Grundlage für die Tätigkeit von Genossenschaften in Deutschland dar. Um die Arbeit dieser wichtigen gesellschaftlichen Akteure zu unterstützen, hat der Gesetzgeber Ende Juni einen Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ vorgelegt, zu dem die DWG eG bereits in zwei Beiträgen Stellung genommen hat.

Im Anschluss an die Veröffentlichung der geplanten Änderungen am GenG haben sich auch zahlreiche andere betroffene Verbände, Vereine und Genossenschaften zu den Anpassungsvorschlägen geäußert. Deren Einschätzungen möchte die DWG eG an dieser Stelle einmal in zusammengefasster Form vorstellen.

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Aktuelles

Die DWG eG bemängelt einen Punkt bei geplanten Änderungen des GenG – Kritik basiert auf langjährigen Erfahrungen

In ihrem jüngsten Blogbeitrag hatte die DWG eG über den erneuten Versuch der Bundesregierung berichtet, ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ auf den Weg durch den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess zu bringen. Wie in diesem dargelegt, begrüßt die Genossenschaft die Zielrichtung dieses Gesetzesvorhabens und befürwortet die vorgesehenen Änderungen in ihrer Gesamtheit. In einem Punkt hat man in Großwallstadt jedoch Vorbehalte. Worauf sich diese beziehen und auf welchen Erfahrungen aus der Praxis sie basieren, soll im Folgenden näher dargelegt werden.

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Die DWG eG wirft einen Blick auf erneuten Gesetzesentwurf zur Stärkung von Genossenschaften

Genossenschaften stellen ein bewährtes Modell gemeinschaftlicher Selbstorganisation dar. Sie funktionieren nach dem Prinzip des genossenschaftlichen Miteinanders: Menschen mit gemeinsamen Anliegen bündeln ihre Kräfte, um Ziele zu erreichen, die im Alleingang nicht oder nur schwer realisierbar sind. Dabei steht nicht der Profit, sondern das Wohl der Mitglieder im Vordergrund.

Besonders im Bereich des Wohnens zeigen sich die Vorteile dieses Modells deutlich: Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG setzen sich dafür ein, ihren Mitgliedern dauerhaft sicheren und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In Zeiten zunehmender Wohnungsnot und steigender Mietpreise sind derartige genossenschaftliche Strukturen ein wichtiger Gegenentwurf zum rein gewinnorientierten Wohnungsmarkt. Und von der Tätigkeit von Genossenschaften wie der DWG eG profitieren nicht nur die Mitglieder selbst, sondern die gesamte Gesellschaft. Denn das Wohnraumangebot von Wohnungsbaugenossenschaften leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes.

Den hohen Stellenwert genossenschaftlicher Leistungen hat auch die Regierung erkannt. Was die Politik tun möchte, um Genossenschaften ihre Arbeit zu erleichtern, wollen wir in dieser Woche einmal näher vorstellen.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Ein Anruf mit Mehrwert: Wie die DWG eG über die 06967773904 neue Mitglieder gewinnt

Bei der DWG eG steht die Förderung der Mitglieder im Zentrum aller Erwägungen. Da große Ziele wie die Schaffung von neuem Wohnraum mit vielen Beteiligten leichter zu erreichen ist als mit wenigen, macht die Mitgliederwerbung einen wichtigen Teil der Arbeit der Wohnungsbaugenossenschaft aus. Darüber hinaus möchte man auch vielen Menschen den Zugang zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft ermöglichen. Der Prozess der aktiven Mitgliederwerbung wurde von der Genossenschaft aus Großwallstadt daher über die Jahre immer weiter perfektioniert.

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Die DWG eG erinnert zum Tag der Genossenschaften an den hohen Wert des solidarischen Miteinanders

Jedes Jahr am ersten Samstag im Juli wird weltweit der Internationale Tag der Genossenschaften begangen. Dieser dient als Anlass, das gesellschaftliche Engagement und die positiven Auswirkungen genossenschaftlicher Organisationen sichtbar zu machen. Weltweit sind rund eine Milliarde Menschen Mitglied in einer Genossenschaft, über 280 Millionen finden in diesen Kooperativen einen Arbeitsplatz. Diese Zahlen sprechen für sich – und zeigen, wie bedeutend die Genossenschaftsidee auch heute noch ist. Besonders im Bereich des Wohnens bietet sie konkrete, alltagsnahe Vorteile. Die DWG eG nutzt diesen besonderen Tag, um daran zu erinnern, warum sich die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft für viele Menschen lohnt.

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Wohnungsbaugenossenschaft

DWG eG weist auf höhere Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage hin

In ihrem Blogbeitrag der vergangenen Woche hat die DWG eG neue Einzahlungsoptionen für ihre Mitglieder vorgestellt. Im Zuge dieser Erläuterung hat die Genossenschaft aus Großwallstadt zudem darauf aufmerksam gemacht, dass Einzahlungen in vermögenswirksame Leistungen entgegen der landläufigen Meinung keineswegs auf 40 Euro beschränkt sind. Es gibt jedoch Maximalbeträge, bis zu denen eine staatliche Förderung gewährt wird. In diesem Zusammenhang wurden die beiden relevanten Förderwege für Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft genannt: die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Und im Hinblick auf die Arbeitnehmersparzulage möchte die DWG eG in dieser Woche noch einmal eine Änderung ins Bewusstsein der Leser rücken, die viele vielleicht nicht (mehr) vor Augen haben: die Ausweitung der Einkommensgrenzen für das Förderprogramm.

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Aktuelles

Neue Einzahlungsvarianten bei der DWG eG

40 Euro als Maximalbetrag für vermögenswirksame Leistungen sind seit Jahrzehnten in den Köpfen der Deutschen verankert. Erfahrungen zeigen, dass selbst die Berater bei Sparkassen oder Banken denken, man könne maximal 40 Euro vermögenswirksam anlegen, auf das Jahr gerechnet also 480 Euro einzahlen. Ein Irrtum, den die DWG eG in dieser Woche aufklären möchte.

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