Kategorien
Aktuelles

Die DWG eG zum Thema KfW-Förderung – Teil 3: Die Förderprodukte

In den vergangenen Wochen hat die DWG eG die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Förderbank vorgestellt und den Prozess der Antragstellung näher erläutert. Im Zuge dieser Beiträge wurde bereits erwähnt, dass die Fördermaßnahmen aus dem Themenbereich Bauen, Wohnen und Energiesparen in diesem Jahr eine umfassende Neuorganisation erfahren und unter einem gemeinsamen Dach, der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), gebündelt werden. Neben der Vereinfachung des Beantragungsprozesses geht diese Novellierung auch mit einer Ergänzung des Maßnahmenspektrums um neue Förderprodukte einher. In dieser Woche wirft die DWG eG daher einen Blick auf die konkreten Förderangebote für Wohnimmobilien unter dem BEG.

Förderung von energieeffizienten Neubauten

Am 01.07.2021 gehen unter dem Dach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ die neuen Förderprodukte in Sachen Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Wärme an den Start. Im Bereich der Wohngebäude betrifft dies alle Wohnimmobilien, von Ein- und Mehrfamilienhäusern über Eigentumswohnungen bis hin zu Wohnheimen. Dabei gibt es Förderkredite und Zuschüsse sowohl für den Bau oder Kauf eines energieeffizienten Haus als auch für die Sanierung von Bestandsgebäuden sowie für energetische Einzelmaßnahmen. Neben der Förderung des Bauvorhabens oder des Immobilienkaufs selbst erhalten Eigentümer, Käufer und Bauherren gegebenenfalls auch Fördergelder für die Fachplanung, die Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung – und müssen für alles künftig nur noch einen einzigen Antrag stellen.

Für die DWG eG ist insbesondere das Thema Neubau von Effizienzhäusern interessant – schließlich hat die Genossenschaft aus Großwallstadt bereits bei dem Neubauprojekt in Marktheidenfeld ihr Engagement für den Klimaschutz bewiesen, indem sie alle Gebäude in energieeffizienter Bauweise gemäß dem KfW-Effizienzhaus-Standard 55 erstellt hat. Für derartige Neubauvorhaben gibt es unter dem neuen BEG nunmehr fünf unterschiedliche Förderprodukte, die wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert werden.

Die Förderprodukte unterscheiden sich zum einen bezüglich des angestrebten Effizienzhausstandards, zum anderen im Hinblick darauf, ob für das Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat vorliegt beziehungsweise mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs über erneuerbare Energien gedeckt werden. In letzteren Fällen fällt die Förderung noch einmal deutlich höher aus.

Für die Förderprodukte für Neubauten hat die DWG eG einen Überblick erstellt:

DWG eG: Auch Förderung für Bestandsimmobilien interessant

Auch die Sanierung von Bestandsimmobilien auf Effizienzhaus-Standard wurde unter dem BEG neu geregelt. Hier gibt es eine weit größere Vielzahl von Förderprodukten, die sich unter anderem in Abhängigkeit von der Art des Gebäudes deutlich unterscheiden.

Einzelne energetische Maßnahmen an bestehenden Immobilien werden darüber hinaus mit einem Kredit der KfW und einem Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent gefördert. Zu diesen förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen unter anderem

  • Nachträgliche Dämmung des Gebäudes
  • Erneuerung von Außentüren und Fenstern
  • Neu: digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen

Wie die DWG eG hervorhebt, ist zudem weiterhin die Erneuerung von Heizungsanlagen ein zentrales Thema bei den förderfähigen Einzelmaßnahmen. Hier werden neue Heizsysteme wie beispielsweise eine Solarthermie-Anlage bezuschusst, wobei die Förderung besonders hoch ausfällt, wenn durch diese neue Anlage eine alte Ölheizung ersetzt wird.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.