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Bauvorhaben

Gebäudeklassen: Die DWG eG zu dem auf brandschutztechnischen Erfahrungen basierenden Klassifizierungssystem

Im deutschen Baurecht werden sämtliche Gebäude einer bestimmten Gebäudeklasse zugeordnet. Während diese Klassifizierung Auswirkungen auf diverse Aspekte eines Bauvorhabens hat, steht ein Themenbereich im Mittelpunkt: Die Einordnung in das Gebäudeklassensystem hat einen entscheidenden Einfluss auf die Vorgaben zu den Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz. Die DWG eG fasst das System im aktuellen Beitrag zusammen.

Die Musterbauordnung schafft den Rahmen für die Gebäudeklassen

In Deutschland hat jedes Bundesland seine eigene Landesbauordnung, in der unter anderem die verschiedenen Gebäudeklassen definiert werden. Die Grundlage des Klassifizierungssystems wird jedoch durch die Musterbauordnung geschaffen, in deren §2 die Einordnung baulicher Anlagen in die verschiedenen Klassen geregelt wird. Die Zuordnung zu den Gebäudeklassen erfolgt anhand der Art, Höhe und Fläche des Gebäudes, der Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten und der Gebäudestellung.

In der Musterbauordnung sind folgende fünf Gebäudeklassen festgelegt:

  1. Gebäudeklasse 1
    • a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und
    • b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,
  2. Gebäudeklasse 2: Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²
  3. Gebäudeklasse 3: sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m
  4. Gebäudeklasse 4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²
  5. Gebäudeklasse 5: sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude

Aus der Zuordnung zu einer Gebäudeklasse ergeben sich für den Bau spezifische Vorgaben bezüglich der Baustoff- und Bauteilanforderungen. Die DWG eG bringt das Klassifizierungssystem auf eine vereinfachte Formel: Je höher die Gebäudeklasse, desto „besser“ und aufwendiger muss es gebaut werden.

Brandschutz im Fokus

Wie bereits erwähnt liegt der Schwerpunkt der Regelungen für die unterschiedlichen Gebäudeklassen auf dem Thema Brandschutz. Diesbezüglich können die Vorgaben beispielsweise einen Mindeststandard für die Feuerwiderstandsdauer der verwendeten Bauteile vorschreiben. Entsprechend der mit der Gebäudeklasse steigenden Ansprüche sind die brandschutztechnischen Anforderungen an Baustoffe und Bauteile für die Gebäudeklasse 5 am höchsten und für die Gebäudeklasse 1, zu der in der Regel das klassische freistehende Einfamilienhaus zählt, am niedrigsten. Wie die DWG eG erläutert, macht dies durchaus Sinn, denn bei dem System der Gebäudeklassen geht es um eine aus brandschutztechnischer Sicht geführte Risikobewertung. Und Erfahrungen zufolge ist mit einer höheren Gebäudeklasse auch ein höheres Gefahrenpotenzial verbunden – nicht nur für das Gebäude und dessen Bewohner oder Nutzer selbst, sondern auch für die Nachbarschaft.

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