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Bauvorhaben

Wo liegt der Unterschied zwischen einem Bauantrag und einer Bauvoranfrage? DWG eG hat gute Erfahrungen mit dem „kleinen Genehmigungsverfahren“ gemacht

In ihrem letzten Beitrag zum nunmehr erfolgreich abgewickelten Grundstückskauf in Bad Kreuznach konnte die DWG eG darüber berichten, dass ihre Bauvoranfrage von der Stadt Bad Kreuznach positiv beschieden wurde. Dabei ging es um den Bau eines Wohngebäudes mit mehr als 50 Einheiten und einer Wohnfläche von gut 3.000 Quadratmetern. Doch was genau ist eine Bauvoranfrage und wie unterscheidet sie sich von einem Bauantrag? Diese Frage will die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche beantworten.

Mit einer Bauvoranfrage die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens klären

Eine Bauvoranfrage ist ein Verfahren, mit dem ein Bauherr bereits vor der Erstellung detaillierter Planungs- und Genehmigungsunterlagen abklären kann, ob das geplante Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Dabei geht es darum, von der zuständigen Behörde eine rechtssichere Aussage dazu zu erhalten, ob die beabsichtigte Bebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung auf dem betreffenden Grundstück aus rechtlicher Sicht zulässig ist.

Der große Vorteil einer Bauvoranfrage besteht in dem geringeren finanziellen und zeitlichen Aufwand gegenüber dem tatsächlichen Bauantrag. Aus diesem Grund wird die Bauvoranfrage oft auch als „kleines Genehmigungsverfahren“ bezeichnet.

Sinnvoll sind Bauvoranfragen keineswegs nur für Großprojekte wie das Gebäude der DWG eG in Bad Kreuznach. Erfahrungen der Genossenschaft aus Großwallstadt zufolge empfiehlt sich das Verfahren auch, wenn für das Baugrundstück kein Bebauungsplan vorhanden ist oder die Vorgaben des B-Plans beispielsweise uneindeutig sind. So lässt sich mit vergleichsweise wenig Aufwand Planungssicherheit für ein angestrebtes Bauvorhaben schaffen.

Auch für Kaufinteressenten und -interessentinnen nützlich

Entschieden wird eine Bauvoranfrage ebenso wie der spätere Bauantrag von der für den Bauplatz zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Diese prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob das Bauvorhaben den baurechtlichen Vorgaben entspricht und somit genehmigungsfähig ist. Ist dies der Fall, so ergeht ein Vorbescheid. Dieser ist für einen festgelegten Zeitraum gültig und kann auch besondere Auflagen für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens beinhalten. Innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums (in vielen Bundesländern liegt dieser bei drei Jahren) muss dann der letztendliche Bauantrag gestellt werden, wobei auf entsprechenden Antrag auch Verlängerungen möglich sind.

Wie die Genossenschaft aus Großwallstadt hervorhebt, können übrigens nicht nur Grundstücksbesitzer und -besitzerinnen selbst eine Bauvoranfrage stellen: Auch Kaufinteressenten können – ähnlich wie die DWG eG in Bad Kreuznach – über das kleine Genehmigungsverfahren vor dem Erwerb abklären, ob ein geplantes Bauvorhaben an dem Standort überhaupt realisierbar ist.

Erfahrungen zeigen dabei, dass sich bei der Bauvoranfrage Präzision auszahlt: Je genauer die Angaben zu dem Bauvorhaben in dem Vorabverfahren ausfallen, desto besser sind die Voraussetzungen für die Erteilung der angestrebten Baugenehmigung.

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