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In Buchen steht Bauabnahme durch die DWG eG bevor

In Buchen hat die DWG eG bekanntlich ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen von einem Bauträger erworben. Das Gebäude, das sich zum Zeitpunkt des Kaufs noch im Bau befand, ist nunmehr so weit fertiggestellt, dass dieser Tage die Abnahme erfolgen kann. Die Genossenschaft aus Großwallstadt nimmt dies zum Anlass, die Einheiten selbst sowie das Prozedere der Bauabnahme noch einmal etwas näher vorzustellen.

Wohnungen in Buchen sind Teil des außerstädtischen Wohnangebotes der DWG eG

Das von der DWG eG in Buchen erworbene Objekt ist ein nach KfW-Energieeffizienzstandard 55 gebautes Reihenhaus mit drei Wohnungen. Bei allen drei Einheiten handelt es sich um Drei-Zimmer-Wohnungen mit einer Nutzfläche zwischen 70 und 90 Quadratmetern, jede einzelne verfügt entweder über eine Terrasse, eine Loggia oder einen Gartenanteil. Zu jeder Wohnung gehören darüber hinaus großzügige Abstellräume. Die Einheiten sind perfekt für eine Vielzahl unterschiedlicher Zielgruppen geeignet, von jungen Paaren und Familien bis hin zu älteren Menschen, für die sich besonders die barrierearme Wohnung im Erdgeschoss des dreistöckigen Wohnhauses anbietet.

Sowohl bezüglich der Ausstattung mit Garten, Balkonen und Co. als auch im Hinblick auf die Wohnungsgröße entsprechen die Einheiten dem eher großräumigen außerstädtischen Wohnkonzept der Genossenschaft. Aufgrund der niedrigeren Baukosten und Grundstückspreise ist die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt im Stande, ihren Mitgliedern in eher ländlichen Wohnlagen mehr Wohnraum für das gleiche Geld anzubieten. Dementsprechend liegt in den dortigen Projekten der Schwerpunkt auf Wohnungen mit zwei bis vier Zimmern. Im städtischen Wohnumfeld hingegen sind aus Kostengründen kompaktere Wohnungen mit ein oder zwei Zimmern wesentlich gefragter, oft ist hier auch eine Möblierung Teil des Angebots.

Die Bauabnahme

In Buchen steht in diesen Tagen die Abnahme der Wohnungen durch die DWG eG an. Die Bauabnahme stellt stets einen zentralen Punkt beim Kauf einer von einem Bauträger erstellten Immobilie dar. Denn bei einem Bauvorhaben kommt es schon aufgrund der Ausmaße des Projektes und der Vielzahl der Beteiligten immer wieder zu Fehlern und Mängeln, für die der Bauträger nach Werkvertragsrecht haftet. Bei der Abnahme geht es darum, zu überprüfen, ob alle vertraglich vereinbarten Bauleistungen korrekt und vollständig erbracht wurden. Dies geschieht im Zuge einer gemeinsamen Begehung des Objektes.

Im Zentrum der Bauabnahme steht die Anfertigung eines Abnahmeprotokolls. In diesem werden alle vorgefundenen Mängel dokumentiert. Der Bauträger muss diese anschließend innerhalb einer gewissen Frist beseitigen.

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