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Wohnungsbaugenossenschaft

Vorzüge der Mitgliedschaft in der DWG eG: Die Dividende

Insbesondere in Ballungsräumen ist bezahlbarer Wohnraum eine knappe Ressource. Bei der nicht selten anstrengenden Wohnungssuche können Genossenschaftswohnungen ein hilfreicher Ausweg sein. Diese werden von Wohnungsbaugenossenschaften angeboten, die nicht primär gewinnorientiert agieren, sondern im Sinne ihres Förderauftrages zugunsten ihrer Mitglieder wirtschaften. Aus diesem Grund sind die Wohnungen in der Regel zu einem vergleichsweise niedrigen Mietpreis erhältlich, der häufig unter dem lokalen Mietspiegel liegt.

Um eine Genossenschaftswohnung anmieten zu können, ist eine Mitgliedschaft erforderlich: Durch diese wird das Mitglied Mitinhaber des genossenschaftlichen Immobilienbestandes und damit Teilhaber am wirtschaftlichen Erfolg von Wohnungsbaugenossenschaften wie der DWG eG aus Großwallstadt. Denn wenn die Genossenschaft, etwa durch den Verkauf oder die Vermietung von Wohnungen oder Häusern Überschüsse erwirtschaftet, können die Mitglieder über die Zahlung einer Dividende an den Gewinnen beteiligt werden.

DWG eG trifft die Balance zwischen preisgünstigen Mieten und attraktiver Rendite

Zwar ist eine Genossenschaft nicht darauf ausgerichtet, maximalen Ertrag zu generieren, jedoch sollte sie in ihrem Kerngeschäft profitabel agieren. Denn der Auftrag einer Genossenschaft ist es, die eigenen Mitglieder sozial, kulturell oder eben auch wirtschaftlich zu fördern. Durch die Auszahlung einer Dividende profitieren also auch jene Mitglieder, die vielleicht gerade nicht in einer Wohnung der Genossenschaft leben, von dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.

Die DWG eG hat seit 2005 durchgängig jedes Jahr einen Gewinn erzielt und eine Dividende ausgeschüttet. Die durchschnittliche Dividende der letzten Jahre lag bei 1,5 Prozent. Dabei wägt die Genossenschaft zum Wohl der Gesamtheit bei der Festlegung der Dividende sorgfältig zwischen den unterschiedlichen Interessen ihrer Mitglieder ab – also den Wünschen jener Mitglieder, die im Rahmen der Mitgliedschaft gern eine etwas höhere Dividendenzahlung sehen würden, und jenen, die primär Wohnungen zu bezahlbaren Preisen mieten oder kaufen wollen.

Grundsätzlich liegt die Entscheidung über die Höhe der Dividendenausschüttung bei den Mitgliedern der DWG eG selbst. Denn diese haben eine Stimme im obersten Willensbildungsorgan der Genossenschaft, der Generalversammlung, welche über die Höhe der Ausschüttung abstimmt. Zu diesem Zweck legen Vorstand und Aufsichtsrat auf der Grundlage der Zahlen des Jahresabschlusses eine Dividende fest, die der Generalversammlung vorgeschlagen werden soll. Diese wird vom zuständigen Prüfungsverband kontrolliert. Sofern der Verband sein OK gibt, wird der Dividendenvorschlag der Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Zunächst stimmt die Generalversammlung über den Jahresabschluss ab, im Anschluss über die Dividende.

Die Mitglieder der DWG eG aus Großwallstadt werden übrigens immer schon vor der Generalversammlung darüber informiert, wie hoch der Dividendenvorschlag ausfallen wird, da der Vorstand diesen in seinem Lagebericht aufführt. Dieser Lagebericht wird jedes Jahr im Mai auf der Website der Genossenschaft veröffentlicht.

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