Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Und es bringt eine wichtige Änderung für Mieter und Vermieter mit sich. Erstmals werden die CO₂-Kosten beim Heizen nicht mehr automatisch vollständig auf die Mietparteien umgelegt, sondern abhängig von der energetischen Qualität des Gebäudes zwischen beiden Seiten aufgeteilt.
Doch was genau regelt das Gesetz? Wer zahlt künftig welchen Anteil? Und wie wird das berechnet?
Als DWG eG verstehen wir es als unseren Auftrag, über aktuelle Entwicklungen rund um Immobilien und bezahlbares Wohnen transparent und verständlich zu informieren. Im Folgenden erläutern wir die gesetzlichen Hintergründe sowie die praktische Umsetzung der neuen Regelung.