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DWG eG schließt Pflichtprüfung erneut ohne Beanstandung ab

Anfang Mai hatte die DWG eG an dieser Stelle angekündigt, dass der zuständige Prüfungsverband seine alljährliche Tätigkeit aufgenommen und mit der Durchsicht der Unterlagen für das Geschäftsjahr 2025 begonnen hatte. Inzwischen hat der Verband seine Arbeit abgeschlossen. Sein Urteil entspricht dem, was der Genossenschaft aus Großwallstadt aus den Erfahrungen früherer Jahre wohl bekannt ist: Es gab auch diesmal keinen Anlass zur Beanstandung.

Grund für den jährlichen Turnus der Pflichtprüfung

Grundlage der Prüfung ist § 53 des Genossenschaftsgesetzes. Dieser verpflichtet jede eingetragene Genossenschaft, Geschäftsführung und wirtschaftliche Lage regelmäßig von einem unabhängigen Prüfungsverband begutachten zu lassen. Den Takt bestimmt die Bilanzsumme: Ab mehr als zwei Millionen Euro steht die Prüfung jährlich an, kleinere Genossenschaften kommen spätestens alle zwei Jahre an die Reihe. Weil die DWG eG oberhalb dieser Schwelle liegt, durchläuft sie das Verfahren in jedem Geschäftsjahr.

Aus Sicht der Genossenschaft aus Großwallstadt sind dieses Kontrollinstrument und seine eng getaktete Anwendung mehr als eine Formalie. Denn die regelmäßige Überprüfung der genossenschaftlichen Geschäftstätigkeit bietet den Mitgliedern ein besonderes Maß an Sicherheit. Selbst wer finanzielle Kennzahlen nicht unbedingt bewerten kann, bekommt mit diesem Gutachten durch einen externen und unbeteiligten Dritten einen nachvollziehbaren Maßstab an die Hand. Hinzu kommt ein vorbeugender Effekt, denn mögliche Fehlentwicklungen fallen früh auf, solange sich noch gegensteuern lässt.

Verband prüfte bekannte Bereiche

Inhaltlich widmete sich die Prüfung für das Geschäftsjahr 2025 denselben Themenfeldern wie in den Vorjahren. Einen zentralen Punkt machten wie immer die Rechnungslegung und der Jahresabschluss aus, also die Begutachtung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Buchführung. Darüber hinaus richtete der Prüfungsverband seinen Blick wie immer auf die Organe der Genossenschaft und die Frage, ob Vorstand und Aufsichtsrat ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllt haben. Ebenfalls zum Programm gehört jedes Jahr die Untersuchung der wirtschaftlichen Verhältnisse, ergänzt um eine Einschätzung, wie wirksam die Genossenschaft Risiken steuert.

Einen eigenen Schwerpunkt der jährlichen Kontrolle bildet das Mitgliederwesen. Hier interessiert die Prüfer, ob die Verwaltung der Mitgliedschaften korrekt läuft und ausscheidende Mitglieder ihr Guthaben ordnungsgemäß zurückerhalten.

Da die DWG eG auch im zurückliegenden Geschäftsjahr ihre aktive Werbung von Neumitgliedern weiter vorangetrieben hat, gehörte auch die vorschriftsgemäße Vorgehensweise bei der telefonischen Mitgliederakquise über die Rufnummer 06967773904 erneut zum Prüfungsumfang.

Für eine Genossenschaft und ihre Mitglieder zählt natürlich am Ende vor allem der Förderauftrag. Bei der DWG eG besteht dieser darin, Mitglieder mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Auch im Hinblick auf die Bautätigkeit im Prüfzeitraum konnte die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt ihren Förderzweck vollumfänglich erfüllen.

Ein Top-Prüfungsergebnis in einer langen Reihe positiver Erfahrungen

Ein erstklassiger Prüfbericht ist in Großwallstadt keineswegs eine Premiere. Seit Jahren bescheinigt der Prüfungsverband der Genossenschaft eine Geschäftsführung ohne jedwede Mängel. Der Bericht für 2025 setzt diese Serie fort. Für die DWG eG ist diese Kontinuität eine wertvolle Bestätigung ihrer Arbeit und zeigt, dass die internen Abläufe auch in einem anspruchsvollen Marktumfeld verlässlich greifen.

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