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Was ist sozialgebundener Wohnraum? Die DWG eG erklärt

Im Zuge der Wohnraumknappheit vor allem in deutschen Städten und den damit verbundenen Problemen vieler Mieter, bezahlbaren Wohnraum zu finden, hört man immer wieder von Sozialwohnungen und sozialgebundenem Wohnraum. Gleichzeitig wird dieser Begriff jedoch nur selten weiterführend erläutert. Genau dies möchte die DWG eG in diesem Blogbeitrag leisten.

Wie sozialgebundener Wohnraum funktioniert

Bei sozialgebundenem Wohnraum handelt es sich grundsätzlich um Wohnraum, der Menschen zur Verfügung gestellt wird, die finanzielle Unterstützung bei der Wohnraummiete brauchen. Die Wohnungen werden diesen zu einem Preis vermietet, der unter dem marktüblichen Mietniveau liegt, weshalb sich auch der Begriff der preisgebundenen Wohnungen eingebürgert hat.

Bei der Ausgestaltung des sozialen Wohnungsbaus hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen in Form von dazugehörigen Gesetzen. Wie die DWG eG erläutert, geht es im Kern aber immer darum, Menschen (in der Regel mit geringerem Einkommen) eine bezahlbare und lebenswerte Wohnung zu bieten. Ähnlich wie es bei der Genossenschaft aus Großwallstadt auch der Fall ist.

Bei der Handhabung von sozialgebundenem Wohnraum führen viele Wege zum Ziel:

  • Eine Stadt oder Kommune kann beispielsweise bestimmte Wohnungen zu einem fixen Mietpreis anmieten und diese anschließend im eigenen Ermessen den Nutzern zur Verfügung stellen.
  • Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Stadt oder Kommune bestimmt, wer in eine bestimmte Wohnung einziehen darf.
  • Als weitere Option können Menschen, die über entsprechende Voraussetzungen verfügen, einen sogenannten Wohnberechtigungsschein erhalten, mit dem sie sich auf diese Wohnungen bewerben können.
Foto von Aleksejs Bergmanis auf Pexels
Insbesondere in größeren Städten ist bezahlbarer Wohnraum Mangelware. Der soziale Wohnungsbau kann helfen – ebenso wie Genossenschaften wie die DWG eG.

Öffentliche Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau

In jedem Fall muss der Wohnraum zunächst einmal als sozialgebundener Wohnraum definiert werden. Dies geschieht in der Regel im Rahmen einer Baugenehmigung. Der Bauherr verpflichtet sich dann, diesen Wohnraum beispielsweise zu einem bestimmten Preis an die Stadt zu vermieten, oder nur Personen mit einem Wohnberechtigungsschein zu einer vorab definierten Miete einziehen zu lassen.

Hierfür gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Förderungen. Diese können unter anderem in Form von vergünstigten Darlehen mit Tilgungszuschuss erfolgen, auch die Bereitstellung von verbilligtem Bauland oder die Übernahme von Bürgschaften ist möglich.

Als Wohnungsbaugenossenschaft steht die DWG eG dem sozialen Wohnungsbau positiv gegenüber. Im Grundsatz ist die Idee des sozialgebundenen Wohnraums dem Konzept und Förderzweck der Genossenschaft aus Großwallstadt nicht unähnlich: Menschen lebenswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, den sie auch bezahlen können.

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