In der vergangenen Woche berichteten wir über die Einführung des VideoIdent-Verfahrens, um den Antrag auf Mitgliedschaft bei der DWG eG für angehende Genossenschaftsmitglieder noch komfortabler und unkomplizierter zu machen. Angesichts des neuen Verfahrens kommen bei Interessentinnen und Interessenten verständlicherweise auch einige Fragen auf – aus diesem Grund geht die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche vertiefend auf die Funktionsweise dieser Legitimationsmethode per Video ein und erklärt, warum Antragsteller keine Unterschrift mehr leisten müssen.
Zertifizierte Prüfung der Identität des Antragstellers
Grundsätzlich dient das VideoIdent-Verfahren dazu, die Identität einer Person zu überprüfen und damit die Validität ihrer Willensbekundung zu gewährleisten. Im Fall des Mitgliedschaftsantrages bei der DWG eG bedeutet dies, dass die Genossenschaft sicherstellen muss, dass es sich bei der angerufenen Person, die Mitglied werden möchte, auch tatsächlich um die Person handelt, auf die der Mitgliedsantrag ausgestellt wird. Zudem muss den Anforderungen des Gesetzgebers genüge getan werden. Dieser fordert für den Mitgliedsantrag eine Willensbekundung/Unterschrift in Schriftform (§ 126 BGB).
Schriftform bedeutet entweder eine tatsächliche händische Unterschrift oder ein anderes zugelassenes Verfahren für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur, kurz QES genannt (§ 126a). Eine qualifizierte elektronische Signatur unterscheidet sich von einer normalen digitalen Signatur durch ein zertifiziertes Prüfverfahren, mithilfe dessen die Identität des Unterzeichnenden festgestellt wird, sodass die Signatur eindeutig einer konkreten Person zugeordnet und ihre Identität bestätigt werden kann.
Der Anbieter dieses Zertifizierungsdienstes muss alle Bestimmungen nach dem Signaturgesetz (§§ 4–14 SigG) einhalten und seine Tätigkeit der Bundesnetzagentur anzeigen. Die DWG eG arbeitet beim VideoIdent-Verfahren diesbezüglich mit dem Partner WebID zusammen.
Das Video-Legitimations-Verfahren bei der DWG eG Schritt für Schritt
Der Identifizierungsprozess per Video läuft über folgende Schritte ab:
- Entscheidet sich ein Interessent oder eine Interessentin während des zweiten Telefongespräches für eine Mitgliedschaft, so begleitet der Vermittler den Antragsteller in die Schnittstelle. Dort leitet der Vermittler der DWG eG die Videoverifikation ein und verlässt dann den Anruf, damit er nicht in den Identifikationsprozess eingreifen kann.
- Der Antragsteller oder die Antragstellerin startet den Video-Identifikationsprozess wahlweise über die App auf dem Smartphone oder über einen Internet-Browser am Computer.
- Dort nennt er oder sie die individuelle Vorgangsnummer und weist sich mittels Personalausweis oder Reisepass sowie verschiedener Sicherheitsmerkmale aus.
- Die Identifikation wird mithilfe einer individuellen TAN bestätigt, die dem/der Antragsteller/-in per SMS zugeht.
- Dieser wird anschließend zu seinem Mitgliedsantrag an ein sogenanntes Trustcenter weitergeleitet. Zu diesem Zweck erhält er/sie eine weitere TAN und muss zudem den Bedingungen zustimmen.
- Zum Abschluss erhalten Antragsteller und Vermittler den mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Antrag per E-Mail von WebID. Die Videoidentifikation, der unterschriebene Antrag und alle Gesprächsaufzeichnungen werden vom Dienstleister an die DWG eG weitergeleitet.
Auch wenn der Prozess auf den ersten Blick ein wenig komplex erscheint: Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin wird leicht verständlich durch alle erforderlichen Schritte geführt, sodass die Video-Identifikation innerhalb weniger Minuten abgeschlossen werden kann. Die vielschichtigen Sicherheitsmaßnahmen, die im Hintergrund ablaufen, dienen ausschließlich einem Ziel: Die gleichen Anforderungen, die mit einer physischen Unterschrift abgefordert werden, auch bei der digitalen Antragstellung einzuhalten. So dass für beide Parteien – die DWG eG und das neue Genossenschaftsmitglied – Rechtssicherheit gegeben ist.