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Die DWG eG hat Bauantrag für Bad Kreuznacher Projekt eingereicht

An der Rüdesheimer Straße in Bad Kreuznach entsteht auf dem Areal eines früheren Fliesenfachhandels ein neues Kapitel städtischen Wohnens: Die DWG eG hat für diesen Standort ja ein Neubauvorhaben für ein Wohnhaus mit drei Vollgeschossen, integrierter Tiefgarage und einer Wohnfläche von ca. 3.000 Quadratmetern entwickelt. Mit den dort entstehenden 53 Wohnungen will die Genossenschaft aus Großwallstadt dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenwirken, der auch in dieser Region deutlich spürbar ist. Mit der Kombination aus Flächennachnutzung und zeitgemäßer Architektur leistet die DWG eG einen wichtigen Beitrag zur Entspannung des lokalen Wohnungsmarkts und setzt zugleich ein Zeichen für funktionales, zukunftsorientiertes Wohnen.

Regelmäßige Leser dieses Blogs durften bereits die Vorgeschichte dieses Vorhabens verfolgen, die bekanntermaßen über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan führte. Nach den guten Erfahrungen mit dem Prozess und dem erfolgreichen Abschluss dieses Verfahrens kann das Projekt nunmehr in seine nächste Entwicklungsphase übergehen. Wie diese aussieht, ist Thema dieses Blogbeitrags.

Bauantrag für den Neubau gestellt

Nachdem der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft getreten war, konnte die DWG eG ihr Projekt in Bad Kreuznach jetzt weiter vorantreiben und den formellen Bauantrag für das Bauvorhaben einreichen.

Zur Einordnung: Ein Bebauungsplan gibt grundsätzlich den städtebaulichen Rahmen vor und legt allgemeine Vorgaben fest, die ein späteres Bauvorhaben einzuhalten hat. Hierzu gehören beispielsweise die Lage der überbaubaren Grundstücksflächen, zulässige Gebäudehöhen und -maße sowie die Art der baulichen Nutzung. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan unterscheidet sich davon nicht im Grundsatz, konkretisiert die Vorgaben jedoch und definiert speziell auf das geplante Vorhaben bezogene Rahmenbedingungen.

Im anschließenden Baugenehmigungsverfahren reicht der Bauherr einen Antrag für ein konkret geplantes Gebäude ein, dessen Spezifikationen sich wiederum innerhalb der Festsetzungen des (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans bewegen müssen. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde prüft im Zuge dieses Verfahrens die Vereinbarkeit der Planungsunterlagen mit den planungsrechtlichen Vorgaben sowie den weiteren öffentlich-rechtlichen Anforderungen.

So soll der geplante Neubau der DWG eG in Bad Kreuznach einmal aussehen.

Der Bauantrag der DWG eG

Der vor einigen Tagen von der Genossenschaft aus Großwallstadt eingereichte Bauantrag für das Vorhaben in der Rüdesheimer Straße umfasst u. a.:

  • Grundrisse
  • Ansichten
  • Schnitte
  • Abstandsflächenpläne
  • Überdeckungspläne
  • Stellplatznachweise
  • Berechnungen von Gebäudefläche, Wohnfläche, überbauter Fläche und umbautem Raum
  • Lageplan
  • Baubeschreibung
  • sowie einige von der Landesregierung Rheinland-Pfalz vorgegebene Formulare

All diese Unterlagen werden jetzt von der Bauaufsichtsbehörde geprüft. Nach den positiven Erfahrungen mit dem bisherigen Planungsprozess erwartet die DWG eG auch für das Baugenehmigungsverfahren einen reibungslosen Ablauf.

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