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Objekt der DWG eG hat wichtigen Schritt für künftige Verkaufsoptionen vollzogen

In Haibach hat die DWG eG ja ein vergleichsweise junges Objekt aus ihrem Immobilienbestand kürzlich umfassend aufgewertet: Zwei der insgesamt drei Wohnungen des Mehrparteienhauses waren in einem derart schlechten Instandhaltungszustand, dass sie quasi unvermietbar waren und daher bereits zum Zeitpunkt des Kaufs im Jahr 2022 seit Längerem leer standen. Das Revitalisierungskonzept wurde zwischen Februar und Juli dieses Jahres umgesetzt und beinhaltete neben der umfangreichen Renovierung der beiden Einheiten selbst auch Maßnahmen zur Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes des Gesamtobjektes. Dank eines neuen Fassadenanstriches und einer Neugestaltung des Außengeländes (Garten und Terrassen) erstrahlt das gesamte Mehrfamilienhaus nunmehr in neuem Glanz. 

Doch diese Aufwertungsmaßnahme war nicht die einzige Neuerung, mit der die DWG eG als neue Inhaberin aufzuwarten wusste, auch die Eigentumsverhältnisse der Wohnungen sollen eine entscheidende Änderung erfahren. Die Genossenschaft aus Großwallstadt erläutert, wie es mit den drei Einheiten weitergeht.

Teilung nach WEG-Recht

Ein wichtiger Aspekt des Projektes in Haibach ist die Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Der Sinn hinter einer derartigen Teilung besteht darin, eine Gesamtimmobilie in einzelne Miteigentumsanteile aufzuteilen. Während die drei Wohnungen des Objektes in Haibach selbstverständlich bereits vor der Teilungserklärung existierten und auch separat vermietet wurden, sind die Einheiten nach einer derartigen formellen Teilung auch einzeln veräußerbar. Aus einem Gebäude, das sich im Besitz eines Inhabers – in diesem Fall der DWG eG – befindet, werden so drei Wohnungen, die an verschiedene Eigentümer verkauft werden können.

Die Teilungserklärung regelt dabei zunächst einmal die Aufteilung des Gebäudes in Gemeinschafts- und Sondereigentum und legt die damit verbundenen Nutzungsrechte fest. Neben dieser grundsätzlichen Festschreibung der Besitzverteilung beinhaltet das Dokument aber auch Vorgaben, die das Zusammenleben mehrerer Eigentümer auf einem Grundstück erst möglich machen. Denn um ein faires und reibungsloses Miteinander zu gewährleisten, müssen klare Regeln aufgestellt werden. Aus diesem Grund enthält jede Teilungserklärung auch eine Gemeinschaftsordnung, in der die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien eindeutig festgehalten sind.

Wie die DWG eG erläutert, müssen dabei sämtliche Aspekte des künftigen Zusammenlebens abgedeckt werden. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich der Kostenverteilung – hier wird festgelegt, welchen Anteil die jeweiligen Eigentümer an den laufenden Ausgaben der Gemeinschaft oder an den Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen zu tragen haben. Auch muss in der Teilungserklärung beispielsweise geklärt werden, welche baulichen Veränderungen Wohnungseigentümer selbstverantwortlich durchführen dürfen und vor welchen Maßnahmen die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einzuholen ist.

Teilungserklärung für Haibach steht

Die Teilungserklärung für das Objekt der DWG eG Haibach wurde bereits protokolliert. Somit ist einer der wichtigsten Schritte für den künftigen Verkauf der einzelnen Einheiten abgeschlossen.

Im Rahmen der Verkaufsvorbereitungen wurden zudem Visualisierungen von den Wohnungen im möblierten Zustand erstellt. So können sich Kaufinteressenten bezüglich ihrer künftigen Einrichtungsmöglichkeiten inspirieren lassen. Die Visualisierungen für die Maisonette-Wohnung teilt die Genossenschaft aus Großwallstadt an dieser Stelle mit den Lesern:

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