In der vergangenen Woche haben wir auf diesem Blog darüber berichtet, dass die diesjährige genossenschaftliche Pflichtprüfung bei der DWG eG begonnen hat. Der zuständige Prüfungsverband hat also den Prüfungsprozess für das zurückliegende Geschäftsjahr 2025 aufgenommen. Doch was macht eigentlich die Bedeutung dieser Prüfungsverbände für das Genossenschaftsmodell aus? Was sind ihre Aufgaben auch jenseits ihrer Kontrollfunktion und was unterscheidet eine genossenschaftliche Prüfung von einer Wirtschaftsprüfung? All diese Fragen möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt auf der Grundlage ihrer langjährigen Erfahrungen und Kenntnisse einmal beantworten.
Die besondere Funktion der Prüfungsverbände
Genossenschaftliche Prüfungsverbände sind besondere, gesetzlich anerkannte Verbände, denen eingetragene Genossenschaften angehören müssen. Die Hauptaufgabe dieser Verbände besteht in der Durchführung der genossenschaftlichen Pflichtprüfung, die nach dem Genossenschaftsgesetz für jede eingetragene Genossenschaft vorgeschrieben ist.
Dabei geht es bei der Pflichtprüfung nach GenG um eine breit angelegte Begutachtung, bei der nicht nur der Jahresabschluss, sondern vor allem auch
- die wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossenschaft,
- die Vermögenslage,
- die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
- sowie die internen Strukturen und Einrichtungen der Genossenschaft
geprüft werden.
Mehr als reine Prüfer
Der Prüfungsverband ist damit nicht nur „Kontrolleur“, sondern auch eine Art Frühwarn- und Stabilitätssystem für Genossenschaften. Das soll helfen, wirtschaftliche Fehlentwicklungen, Organisationsmängel oder Risiken in der geprüften Genossenschaft frühzeitig zu erkennen, um ihnen entgegenwirken zu können.
Auch über ihre Prüfungsfunktion hinaus erfüllen die Prüfungsverbände zentrale Aufgaben im Genossenschaftswesen. So können sich Genossenschaften beispielsweise zusätzlich durch die Prüfungsverbände beraten lassen, etwa bei Satzungsfragen, Rechnungslegung, Governance oder auch direkt am Anfang, bei der Erstgründung oder weiteren Gründungsvorhaben.
Eine Genossenschaft braucht in der Regel mindestens einen Prüfungsverband, um als eingetragene Genossenschaft bestehen zu können. Die DWG eG ist sogar Mitglied in gleich zwei dieser Verbände, dem Potsdamer Prüfungsverband e. V. sowie dem PDG Genossenschaftlicher Prüfungsverband e. V.
Unterschiede zwischen einer Genossenschafts- und einer Wirtschaftsprüfung
Wie die DWG eG hervorhebt, unterscheidet sich der genossenschaftliche Prüfprozess entscheidend von dem einer klassischen Wirtschaftsprüfung. So fokussiert die Wirtschaftsprüfung meist auf den Jahresabschluss: Ist die Bilanz richtig? Entspricht der Abschluss den Rechnungslegungsvorschriften? Die genossenschaftliche Prüfung hingegen ist wesentlich breiter angelegt: Sie prüft auch Geschäftsführung, wirtschaftliche Lage, Mitgliederförderung und Organisation.
Darüber hinaus begutachtet ein Wirtschaftsprüfer ein Unternehmen typischerweise als externer Dienstleister. Der Prüfungsverband ist im Unterschied dazu Teil des genossenschaftlichen Systems: Er arbeitet deutlich stärker in einer begleitenden und beratenden Funktion und ist zudem dauerhaft mit der jeweiligen Genossenschaft verbunden.
Bei der wirtschaftlichen Prüfung von Kapitalgesellschaften steht zudem häufig der Schutz von Gesellschaftern, Gläubigern und dem Kapitalmarkt an sich im Vordergrund. Sie dient also der Sicherstellung von externen Interessen außerhalb der juristischen Person. In Abgrenzung dazu geht es bei der Genossenschaftsprüfung eher um den Schutz der Mitglieder und darum, ob die Genossenschaft ihren Förderzweck ordentlich erfüllt.
Kurz gesagt lassen sich die Kernunterschiede also folgendermaßen zusammenfassen:
- Wirtschaftsprüfung = stärker abschlussbezogen
- genossenschaftliche Prüfung = Abschluss plus Geschäftsführung, Organisation, wirtschaftliche Stabilität und Mitgliederinteressen