Das Genossenschaftsgesetz (GenG) stellt die juristische Grundlage für die Tätigkeit von Genossenschaften in Deutschland dar. Um die Arbeit dieser wichtigen gesellschaftlichen Akteure zu unterstützen, hat der Gesetzgeber Ende Juni einen Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ vorgelegt, zu dem die DWG eG bereits in zwei Beiträgen Stellung genommen hat.
Im Anschluss an die Veröffentlichung der geplanten Änderungen am GenG haben sich auch zahlreiche andere betroffene Verbände, Vereine und Genossenschaften zu den Anpassungsvorschlägen geäußert. Deren Einschätzungen möchte die DWG eG an dieser Stelle einmal in zusammengefasster Form vorstellen.
Die Rückmeldungen zum Gesetzesvorschlag
Im Grundtenor fällt die Reaktion auf den Referentenentwurf weitestgehend positiv aus, zumindest, was die Richtung betrifft. Die Modernisierung des Genossenschaftsrechts findet breite Zustimmung, doch beim „Wie“ scheiden sich die Geister. Viele Stimmen kritisieren die Überkomplexität, zu starke Kontrollorientierung und stellenweise Praxisferne des Entwurfs und befürchten zusätzliche bürokratische Lasten insbesondere für kleinere und mittlere Genossenschaften. Eine weitere Sorge besteht darin, durch eine zu strikte Aufsicht könnten wichtige Kernprinzipien des Genossenschaftswesens, die Selbstverwaltung und Eigenverantwortung, ins Hintertreffen geraten.
Deutlich wird die Ambivalenz unter anderem beim Förderzweck. Die geplante Öffnung hin zu mittelbaren und individuell wirkenden Leistungen wird als längst fällige Anpassung gewürdigt, die unter anderem Energie-, Kultur- und Sozialgenossenschaften mehr Spielraum bietet, um für ihre Mitglieder Mehrwert zu schaffen. Kritiker warnen vor allem davor, dass ein zu weit gefasster Förderbegriff den Kern der Genossenschaftsidee aufweichen und reinen Kapitalanlagemodellen neue Möglichkeiten eröffnen könnte.
Beim Prüfungswesen zeigt sich das klassische Spannungsfeld zwischen Kontrolle und Eigenständigkeit: Grundsätzlich wird das Ziel, Transparenz zu verbessern und Missbrauch zu unterbinden, mitgetragen. Doch die geplante stärkere staatliche Aufsicht über Prüfungsverbände gilt vielen als Eingriff in die gewachsene Selbstregulierung und als Kostentreiber, der gerade kleinere Genossenschaften unverhältnismäßig treffen könnte. Ein häufig genannter Kompromissvorschlag besteht darin, Prüf- und Kontrollmechanismen situationsangepasst einzusetzen und die Selbstregulierung der Verbände gezielt zu stärken.
Auch bei Mitgliederrechten und Datenschutz ist das Echo geteilt. Während Befürworter den besseren Schutz personenbezogener Daten loben, warnen andere vor einer Beschneidung des freien Informationszugangs.
Die im Entwurf geplanten Maßnahmen gegen Kapitalanlage- sowie auf Vorrat gegründete Genossenschaften finden größtenteils Unterstützung. Während sie als wichtiger Schritt zum Schutz der genossenschaftlichen Idee gewertet werden, weisen einige jedoch auf das Risiko von zu vage gefassten Kriterien hin, die auch legitime Genossenschaften in Mitleidenschaft ziehen könnten. Mehrere Stellungnahmen plädieren daher für eine deutlichere Trennlinie zwischen unzulässiger Kapitalanlage und zulässiger Mitgliederförderung.
Die Position der DWG eG
Die DWG eG hat in ihren bisherigen Beiträgen zu dem Referentenentwurf neben ihrer grundsätzlichen Zustimmung auch ihre Kritik geäußert. Deshalb hegt man in Großwallstadt ebenfalls die Hoffnung, dass der Entwurf für das „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ noch einiges an Feinschliff erfährt. Benötigt wird neben mehr Verhältnismäßigkeit und besserer Praxistauglichkeit vor allem eine Präzisierung einiger Punkte, um Genossenschaften als handlungsfähige, demokratische Unternehmensform zu bewahren und zu stärken.