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Wohnungsbaugenossenschaft

Eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG bringen höchstmögliche VL-Förderung

Eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaften bieten ihren Mitgliedern zahlreiche Pluspunkte. Neben dem Wohnraumangebot zu bezahlbaren Kauf- oder Mietpreisen gehört auch die staatliche Förderung der Einzahlungen zu den Mehrwerten einer Mitgliedschaft. Die Besonderheit ist die Möglichkeit, sowohl die Arbeitnehmer-Sparzulage als auch die Wohnungsbauprämie zu beziehen. Diese Verbindung macht vermögenswirksame Leistungen, die in eine eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft wie die DWG eG fließen, zu der am stärksten geförderten VL-Variante. Wir rechnen im Folgenden einmal vor, wie sich das für die Mitglieder auszahlen kann.

Höchste Förderstufe bei der Arbeitnehmer-Sparzulage

Zunächst einmal zur Arbeitnehmer-Sparzulage. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss, der vom Staat zu den vermögenswirksamen Leistungen gezahlt wird, also zu Geldern, die der Arbeitgeber für den Vermögensaufbau seiner Beschäftigten anlegt. Der Gesetzgeber lässt dafür nur bestimmte Anlageformen zu, darunter unter anderem Bausparverträge und Genossenschaftsanteile. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anlageform, wobei Einzahlungen bei eigentumsorientierten Wohnungsbaugenossenschaften in die höchste Förderstufe fallen: Der Staat zahlt hier 20 Prozent der eingezahlten Summe bis zu einem Wert von 400 Euro im Jahr. Die Förderung kann also bis zu 80 Euro im Jahr betragen.

Bei klassischen wohnungswirtschaftlichen VL-Verträgen wie dem Bausparvertrag greift hingegen die niedrigere Förderquote von 9 Prozent auf bis zu 470 Euro, was eine Arbeitnehmer-Sparzulage von maximal 42,30 Euro im Jahr bedeutet.

Wohnungsbauprämie: Zusätzliche 10 Prozent für anspruchsberechtigte DWG eG-Mitglieder

Neben der Sparzulage kann für wohnwirtschaftliche Aufwendungen beim VL-Sparen zusätzlich die Wohnungsbauprämie infrage kommen. Diese beträgt 10 Prozent der prämienbegünstigten Einzahlungen von jährlich bis zu 700 Euro (bei Ehepaaren bis zu 1.400 Euro) – das entspricht maximal 70 beziehungsweise 140 Euro im Jahr. Während Bausparverträge und Einzahlungen in eine Bau- oder Wohnungsgenossenschaft zu den prämienbegünstigten Aufwendungen zählen, entfällt diese zweite Fördermöglichkeit beim Fondssparen.

Die Kombination macht den Unterschied

Wie die DWG eG hervorhebt, ergibt sich daraus ein Vorteil, den keine der anderen Anlageformen für sich allein bieten kann: Mitglieder der Genossenschaft erhalten (wie Fondssparer) die höhere Förderquote bei der Arbeitnehmer-Sparzulage und gleichzeitig die volle Wohnungsbauprämie, die beim Fondssparen nicht gezahlt wird.

Hier einmal eine kurze Gegenüberstellung der wichtigsten Varianten an vermögenswirksamen Leistungen und der maximal erzielbaren Fördergelder:

Anlageform Arbeitnehmer-Sparzulage Wohnungsbauprämie max. staatliche Förderung/Jahr
Eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft bis 80 € (20 % von 400 €) zusätzlich bis 70 € (10 % von 700 €)* bis 150 €*
Bausparvertrag bis 42,30 € (9 % von 470 €) zusätzlich bis 70 € (10 % von 700 €)* bis 112,30 €*
Förderfähiger Aktien-/Fondssparplan bis 80 € (20 % von 400 €) – bis 80 €

Einkommensgrenzen entscheiden über den Anspruch

Die jährlichen Einzahlungen bei der DWG eG werden also von allen VL-Varianten am höchsten gefördert. Voraussetzung ist natürlich, dass die grundlegenden Bedingungen für die gesetzlichen Zuschüsse erfüllt sind. Denn beide Förderungen setzen ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen voraus. Für die Arbeitnehmer-Sparzulage darf das Jahreseinkommen 40.000 Euro pro Person nicht überschreiten, bei einer Zusammenveranlagung von Ehepaaren liegt der Wert bei 80.000 Euro. Für die Wohnungsbauprämie gilt die Obergrenze von 35.000 Euro pro Person beziehungsweise 70.000 Euro für Paare.

Erfahrungen zeigen, dass das Zusammenspiel der beiden Förderoptionen VL-Verträge für Mitglieder der DWG eG besonders attraktiv macht. Zusätzlich haben die in den vergangenen Jahren deutlich angehobenen Einkommensgrenzen mehr Mitgliedern den Zugang zu den Förderinstrumenten eröffnet – eine echte Win-win-Situation, über die man sich auch in Großwallstadt sehr freut.

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