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DWG eG erklärt: CO₂-Kostenaufteilung bei Wohngebäuden

Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Und es bringt eine wichtige Änderung für Mieter und Vermieter mit sich. Erstmals werden die CO₂-Kosten beim Heizen nicht mehr automatisch vollständig auf die Mietparteien umgelegt, sondern abhängig von der energetischen Qualität des Gebäudes zwischen beiden Seiten aufgeteilt.

Doch was genau regelt das Gesetz? Wer zahlt künftig welchen Anteil? Und wie wird das berechnet?

Als DWG eG verstehen wir es als unseren Auftrag, über aktuelle Entwicklungen rund um Immobilien und bezahlbares Wohnen transparent und verständlich zu informieren. Im Folgenden erläutern wir die gesetzlichen Hintergründe sowie die praktische Umsetzung der neuen Regelung.

Hintergrund: Warum gibt es die CO₂-Abgabe?

Mit Einführung des CO₂-Preises werden fossile Brennstoffe wie Gas, Öl oder Fernwärme mit fossilem Anteil künstlich verteuert. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Klimaschutz zu fördern.

Die Grundidee: Wer klimaschädliche Energieträger nutzt, zahlt mehr. Dadurch soll der Verbrauch sinken und Investitionen in energieeffiziente Gebäude attraktiver werden.

Im Wohnungssektor wirkt sich das unmittelbar auf die Heizkosten aus, da die CO₂-Abgabe über die Heizkostenabrechnung umgelegt wird.

Neue Regelung seit 2023: Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Der Grundgedanke hinter der Neuregelung:

  • Der Vermieter ist für die Gebäudehülle verantwortlich (Dämmung, Fenster, Heizungsanlage etc.).
  • Das Nutzungsverhalten des Mieters beeinflusst ebenfalls den Verbrauch.
  • Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters.

So soll ein Anreiz geschaffen werden, in energetische Sanierungen zu investieren.

Wie wird der Anteil berechnet?

Für jedes Gebäude wird ein Effizienzfaktor ermittelt. Grundlage ist der jährliche CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche.

Dies lässt sich mit folgender Formel berechnen:

CO₂-Ausstoß = (Verbrauch × Emissionsfaktor) ÷ Wohnfläche

Der Emissionsfaktor ist vom Energieträger abhängig und staatlich vorgegeben. Darauf aufbauend gibt es ein 10-Stufen-Modell:

CO₂-Ausstoß (kg/m²/a) Anteil Vermieter Anteil Mieter
< 12 0 % 100 %
12 bis <17 10 % 90 %
17 bis <22 20 % 80 %
22 bis <27 30 % 70 %
27 bis <32          40 % 60 %
32 bis <37 50 % 50 %
37 bis <42 60 % 40 %
42 bis <47 70 % 30 %
47 bis <52 80 % 20 %
≥ 52 95 % 5 %

Wichtig zu wissen:

  • Die Regelung betrifft ausschließlich die CO₂-Kosten, nicht die gesamten Heizkosten.
  • Die Aufteilung wird in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen.
  • Bei sehr ineffizienten Gebäuden trägt der Vermieter nahezu die gesamte CO₂-Abgabe.
  • Bei sehr effizienten Gebäuden verbleibt der Großteil der CO₂-Kosten beim Mieter.

Was bedeutet das für Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft?

Für eine verantwortungsvoll geführte Genossenschaft wie die DWG eG bedeutet diese Regelung vor allem eines: langfristige Planungssicherheit und klare Anreize für nachhaltige Investitionen.

Energieeffizienz ist nicht nur eine Frage des Umweltschutzes, sondern auch der Wirtschaftlichkeit. Investitionen in moderne Heiztechnik oder bessere Dämmung wirken sich langfristig auf die CO₂-Kostenverteilung und damit auch direkt auf die Nebenkosten aus. Mitglieder der DWG eG Großwallstadt profitieren von einer transparenten Kommunikation rund um gesetzliche Änderungen und deren Auswirkungen auf die Wohnkosten. Gerade bei komplexen Themen wie dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz zeigt sich, wie wichtig kompetente Ansprechpartner sind.

Sie haben Fragen zur CO₂-Kostenaufteilung oder zu Ihrer Heizkostenabrechnung? Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung der DWG eG im Wohnungssektor. Wir beraten Sie gerne persönlich und unterstützen Sie dabei, Ihre Abrechnung und die zugrundeliegenden Berechnungen nachvollziehbar zu verstehen.

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