Kategorien
Aktuelles

Was die DWG eG vom „Wohnungsbau-Turbo” hält

Wer in Deutschland schon einmal eine neue Bleibe suchen musste, hat vor allem in Großstädten wahrscheinlich schon die persönliche Erfahrung machen dürfen, dass Wohnungen ein äußerst knappes Gut sind. Eine im Auftrag des Verbändebündnisses „Soziales Wohnen“ angefertigte Studie bezifferte Anfang Februar dieses Jahres die Zahl der bundesweit fehlenden Wohnungen auf rund 550.000. Insbesondere bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware – doch um das massive Defizit auszugleichen, wird derzeit viel zu wenig gebaut. Die Bautätigkeit anzukurbeln und mehr Wohnungen zu schaffen ist also eines der zentralen Ziele der deutschen Wohnungspolitik.

Ein aktueller Gesetzesentwurf soll genau dies leisten: Mit einem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung will die Bundesregierung dem Fehlen bezahlbarer Wohnungen insbesondere in zahlreichen urbanen Räumen entgegenwirken. Die DWG eG stellt die wichtigsten Punkte des Referentenentwurfs vor, der am 18. Juni vom Bundeskabinett beschlossen wurde und noch im Herbst dieses Jahres in Kraft treten soll.

Der Wohnungsbau soll schneller werden

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist nicht nur ein Sachverhalt, auf den die DWG eG schon häufig auf diesem Blog aufmerksam gemacht hat, er ist auch der maßgebliche Grund, warum Wohnungsbaugenossenschaften existieren und ihre Tätigkeit derzeit dringender denn je gebraucht wird. Um den gegenwärtigen akuten Engpass zu entschärfen, will das Bundesbauministerium den Wohnungsbau mehr Tempo verleihen. Denn dieser nimmt aktuell nicht zuletzt aufgrund langwieriger Planungs- und Genehmigungsprozesse viel zu viel Zeit in Anspruch. Änderungen am Baugesetzbuch (BauGB) sollen diesbezüglich Abhilfe schaffen und bürokratische Hürden abbauen.

Das zentrale Element des Gesetzentwurfs bildet eine neue Sonderregelung: Mit § 246e des BauGB soll ein Weg geschaffen werden, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Vorgesehen ist, Bauvorhaben auch dann zuzulassen, wenn sie nicht in allen Punkten mit bestehenden Planungen übereinstimmen. Die Regelung eröffnet Städten und Gemeinden die Möglichkeit, in bestimmten Fällen vom klassischen Bauplanungsrecht abzuweichen und auf die zeitintensive Aufstellung eines Bebauungsplans zu verzichten.

In Deutschland muss mehr gebaut werden, um den Bedarf an Wohnraum zu decken.

Neben der Beschleunigung von Neubauvorhaben sollen der § 246e und weitere damit verbundene Neuregelungen auch die Genehmigungsverfahren rund um die Aufstockung und Erweiterung von bestehenden Wohngebäuden sowie die Umwidmung anderweitig genutzter Flächen zu Wohnraum erleichtern.

Diese Regelung ist bis Ende 2030 befristet und soll vom Bundesbauministerium bis Ende 2029 umfassend überprüft werden, um festzustellen, ob infolge der neuen Vorgaben tatsächlich zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden konnte.

Einschätzung der DWG eG

Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Sonderregelung wird von der DWG eG ausdrücklich begrüßt. Denn Erfahrungen zeigen, dass sonst übliche Planungsverfahren inklusive Erstellung eines Bebauungsplans häufig mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Reduzierung des Verwaltungsaufwands und der regulatorischen Beschränkungen dürfte aus Sicht der Genossenschaft aus Großwallstadt wesentlich dazu beitragen, Bauprojekte schneller und zu geringeren Kosten umzusetzen. Die Novelle des BauGB könnte damit einen bedeutenden Schritt darstellen, um der Wohnraumknappheit in Deutschland wirksam zu begegnen.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.