Genossenschaften stellen ein bewährtes Modell gemeinschaftlicher Selbstorganisation dar. Sie funktionieren nach dem Prinzip des genossenschaftlichen Miteinanders: Menschen mit gemeinsamen Anliegen bündeln ihre Kräfte, um Ziele zu erreichen, die im Alleingang nicht oder nur schwer realisierbar sind. Dabei steht nicht der Profit, sondern das Wohl der Mitglieder im Vordergrund.
Besonders im Bereich des Wohnens zeigen sich die Vorteile dieses Modells deutlich: Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG setzen sich dafür ein, ihren Mitgliedern dauerhaft sicheren und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In Zeiten zunehmender Wohnungsnot und steigender Mietpreise sind derartige genossenschaftliche Strukturen ein wichtiger Gegenentwurf zum rein gewinnorientierten Wohnungsmarkt. Und von der Tätigkeit von Genossenschaften wie der DWG eG profitieren nicht nur die Mitglieder selbst, sondern die gesamte Gesellschaft. Denn das Wohnraumangebot von Wohnungsbaugenossenschaften leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes.
Den hohen Stellenwert genossenschaftlicher Leistungen hat auch die Regierung erkannt. Was die Politik tun möchte, um Genossenschaften ihre Arbeit zu erleichtern, wollen wir in dieser Woche einmal näher vorstellen.
Berlin will Genossenschaften stärken
Mit einem neuen Gesetz möchte man in Berlin Genossenschaften unterstützen. Ein entsprechender Vorschlag für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ wurde Ende Juni veröffentlicht. Regelmäßige Leserinnen und Leser dieses Blogs mag dieser Name bekannt vorkommen, denn die DWG eG hatte bereits im vergangenen September über einen Referentenentwurf für dieses Gesetz berichtet, den die damaligen Ampelregierung auf den Weg gebracht hatte. Da das Gesetzgebungsverfahren in der vergangenen Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden konnte, unternimmt die schwarz-rote Koalitionsregierung unter Friedrich Merz jetzt einen zweiten Versuch mit einem leicht modifizierten Entwurf.
Unverändert ist der Grundtenor des Vorschlags: Das Genossenschaftsgesetz (GenG) soll in einigen Punkten geändert werden, um bürokratische Hürden abzubauen und die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Genossenschaften zu erhöhen.
Die Änderungen in der Übersicht
Zusammengefasst lassen sich die geplanten Änderungen in folgende vier Bereiche gruppieren:
- Gründung und Eintragung sollen vereinfacht werden, um die Schaffung von neuen Genossenschaften zur fördern. Zur Beschleunigung des Gründungsprozesses sollen beispielsweise standardisierte Gründungsgutachten für Prüfungsverbände und verkürzte Fristen bei den Registrierungsvorgängen im Genossenschaftsregister beitragen.
- Die Digitalisierung soll ausgebaut werden. So kommt, ähnlich wie bereits beim Bürokratieentlastungsgesetz, für immer mehr Vorgänge die Textform in Betracht (z. B. beim Beitritt zu einer Genossenschaft). Darüber hinaus sollen auch digitale Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat expliziter geregelt werden, um hier Rechtsklarheit zu schaffen. Auch die digitale Bereitstellung von Unterlagen für Mitglieder soll vereinfacht werden.
- Die Prüfungsverbände bekommen neue Vorschriften, um die Prüfungsqualität zu erhöhen und die Standards zu vereinheitlichen.
- Bei bislang nicht eindeutigen Regelungen wird Klarheit geschaffen. So wird beispielsweise geklärt, dass sich Genossenschaften zur Anschaffung von erneuerbaren Energie-Anlagen formen dürfen. Zudem wird der Begriff der „investierenden Mitglieder“ eindeutiger definiert.
Die Position der DWG eG
Wie bereits beim ersten Gesetzesentwurf im vergangenen Jahr steht man in Großwallstadt den vorgeschlagenen Änderungen positiv gegenüber. Besonders die Digitalisierung ist ja seit vielen Jahren ein großes Anliegen der DWG eG, weshalb sie beispielsweise viel Zeit und Mühe in die digitale Mitgliederwerbung investiert hat. Doch auch die Reduzierung von Bürokratie und die Vereinfachung und Beschleunigung des Gründungsprozesses sind aus Sicht der Genossenschaft aus Großwallstadt wichtige und sinnvolle Maßnahmen, um die Rechtsform zu stärken.